Parken
Darf ein privater Bauherr eine öffentliche Strasse für ca. 3 Monate zur Halteverbotszone zwischen 7:00 und 16:00 Uhr erklären lassen? Die Strasse ist eine Einbahnstrasse und für Baufahrzeuge sicherlich etwas eng. Wir wurden heute informiert, dass es in drei Tagen losgeht.
Wie Du schon schreibst: Erklären lassen
Er selbst darf es natürlich nicht, aber wenn er das beim Straßenverkehrsamt beantragt und das Amt das durchführt, warum nicht?
Das Ordnungsamt wird seine Gründe haben, warum das genehmigt wurde.
Oder findest Du es besser, wenn Baustellenfahrzeuge, Lieferverkehr, Bagger und Raupen um Eure parkenden Fahrzeuge rum rangieren?
Da sind Beschädigungen an Euren Fahrzeugen in einer, wie Du selber schreibst, engen Straße, sicherlich nicht ausgeschlossen!
Seit froh das der private Bauherr mitgedacht hat und behelft Euch 3 Monate lang die gut 9 Std. täglich von 6.55 - 16.05 Uhr.
MfG
rama