Dann soll doch mal der Käufer seinen Anspruch begründen, wird ihm nicht gelingen. Ich vermute, dass es sich nur eine neue Spielart handelt, um nachträglich einen ordentlichen Preisnachlass zu erhalten.
Es entspricht dem üblichen Verhalten: blödsinnige Forderungen stellen und anstatt sie sachlich sowie fachlich zu begründen (was bei blödsinnigen Forderungen nicht geht), wird nur mächtig Druck und ein riesen Ärger gemacht.
LED ist ohnehin nicht. Selbst nach den aktuellen Vorschriften für Neuwagen gibt es keine Vorgaben zum benutzten Leuchtmittel. Derartige Vorgaben sind auch unzulässig, weil sie eine marktbeeinflussende Wirkung hätten. Die Funktion und Wirkung sind immer nur vorgeschrieben, wie dies umgesetzt wird, ob LED, Xenon oder Glühfaden, ob eigenständig oder im Hauptscheinwerfer integriert, ... ist alles den Herstellern freigestellt.
Und 2004 ist da ohnehin noch nichts gewesen. Die Vorschriften zum Tagfahrlicht kamen erst später und 2004 gab es nur irgendwelche Empfehlungen an die Fahrer, zur besseren Erkennbarkeit am Tage mit Licht zu fahren. Einige Fahrzeughersteller haben diese Empfehlung genommen und als Zusatzfunktion ein wie auch immer geartetes Tagfahrlicht, Tagesfahrlicht, ... umgesetzt.
Daher auch dann der Druck des Käufers an Dich, dass Du etwas beweisen müsstest, wohlwissend, dass Dir dieser Beweis nicht möglich ist, weil es 2004 noch nichts gab und wenn es nichts gibt, auch nichts bewiesen werden kann. Nicht ohne Grund steht auch in den Gesetzen, dass derjenige, der eine Forderung stellt, seinen Anspruch auch nachweisen muss.
Abgesehen von der weiteren Situation, dass dies kein sogenannter "verdeckter Mangel" wäre, weil diese Eigenschaft bei der Fahrzeugbesichtigung vor dem Kauf klar erkennbar war und allein schon aus dieser Richtung keinerlei Anspruch nachträglich besteht.