Der Brief war keine gute Idee, denn damit ist der Fahrerlaubnisbehörde bekannt geworden, dass eine erhebliche Alkoholproblematik vor liegt. Mit dem Schreiben hat dann die Behörde keinerlei Spielraum mehr, sondern muss die MPU anordnen.
Dass Dein Arzt keinerlei Einwände hat, mag sicherlich so sein, nur ist in derartigen Fällen eine MPU gesetzlich vorgeschrieben und nicht nur eine ärztliche Bescheinigung. Da hat die Fahrerlaubnisbehörde auch keinerlei Rechte mehr eine MPU anordnen zu können, sondern unterliegt der Pflicht eine MPU anordnen zu müssen.
Dass in Deiner Akte nichts drin ist, ist falsch, denn da ist jetzt das ärztliche Gutachten drin, das eine Alkoholproblematik bestätigt.