Als erstes bei der Zulassungsstelle herausfinden, was der genaue Grund ist. Fristablauf ist kein Grund, sondern nur die Folge von irgendwas.
Je nach dem Grund muss man dann sehen, ob es eine individuelle Problematik nur des Vorbesitzers war und für einen selbst nicht gilt und eine neue Fristsetzung beantragt werden muss, ob und wie sich diese Fristsetzung verlängern lässt, ...; oder um eine allgemeine Frist, zB. Übergangsfrist einer technischen Vorschrift war und man eine Ausnahmegenehmigung beantragen, oder auch das Fahrzeug umrüsten muss.
Möglichkeiten gibt es immer, das persönliche Gespräch mit den zuständigen Behördenmitarbeitern liefert immer am schnellsten die ersten notwendigen Informationen, ab und an auch schon die Lösung.
Was man dann konkret machen kann und wie groß die Chancen dann sind, kommt immer auf das genaue Versäumnis an. Sind es persönliche Versäumnisse, deren fristgerechte Einhaltung unter objektiven Gesichtspunkten leicht möglich gewesen wäre, sieht es allerdings eher finster aus.