wiedereinlagerungsgebühren 20%
habe gegen 18 uhr abend 4 Reifen bestellt und zwar am freitag und am Samstag wollte um 9 uhr in die fruh stoniren
antwort nur mit wiedereinlagerungsgebühren von 20% die 200 euro macht ist möglich stornieren
stimmt das
Bei solch kurzer Frist zwischen Bestellung und Stornierung würde ich die Zahlung verweigern; da ist anzunehmen, dass die Reifen "auf Lager" vorrätig waren. Und die nehmen die Reifen ja nicht aus dem Regal, bevor das Fahrzeug zur Montage nicht in der Werkstatt steht.
Die Zahlung der Wiedereinlagerungsgebühren würde ich als überhöht ablehnen und deren Zahlung daher komplett verweigern; formuliere das aber bitte umgehend SCHRIFTLICH unter Angabe des kurzen Zeitraums zwischen Bestellung und Stornierung; da lagen ja gerade mal 2 bis 4 Stunden dazwischen, in denen der Betrieb geöffnet hatte ... da war Deine Bestellung wahrscheinlich nicht mal bearbeitet, weil Wochenende (da hat kein Reifengroßhändler geöffnet, der eine Bestellung entgegennimmt - geschweige denn ausliefert)
Da würde ich einer Mahnung seitens des Reifenhändlers gelassen gegenüber stehen und ignorieren, FALLS Bestellung UND Stornierung schriftlich mit Datum und Uhrzeit fixiert sind ... sonst hast Du bei evtl. vom Reifenhändler eingeleiteten gerichtlichem Mahnverfahren Probleme mit dem Nachweis der Sachlage.
Ich sehe es genauso wie Lo. Zahlung der Wiedereinlagerungsgebühren verweigern und schriftlich entsprechend begründen. In meinen Augen ist das Nepp
Das hängt von den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab. Du hst etwas bei einem Händler bestellt, also hast Du einen Vertrag abgeschlossen. Sofern dem Händler nichts vorzuwerfen ist, muss er nicht vom Vertrag zurücktreten. Er tut es aber in diesem Fall gegen eine "Bearbeitungsgebühr".
Wenn der Händler die Reifen noch nicht bestellt hat, darf er keine Gebühr für das Stornieren der Bestellung verlangen.
Falls er die Reifen allerdings schon bei seinem Zulieferer bestellt hat und dieser eine solche Gebühr erhebt, darf er diese natürlich auch an den Kunden weitergeben.
Das der Händler die Reifen aber bereits bestellt hat, darf bezweifelt werden und sollte auch erstmal vom Verkäufer nachgewiesen werden.