Die zweijährige Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die der quasi obendrauf setzt. Dabei bestimmt er dann auch den Umfang der Garantie, siehe Liste im Link.
Die genannten Sachmängel sind Sache der Gewährleistung.
Mehr dazu ausführlich hier: http://www.meinauto.de/neuwagen-garantie/
Gewährleistung oder Herstellergarantie?
Hallo ihr Lieben,
ich habe mit meinem kleinen Corsa E erhebliche Elektronikfehler und sonstige Macken an der Karrosserie (Türen Beifahrerseite klappern irgendwie, komisches Geräusch bei schnelleren Fahrten auf Höhe Beifahrerspiegel, abgeblätteter Lack ...).
Der Kleine ist jetzt insgesamt 1,5 Jahre alt und ich habe ihn vor 5 Monaten gebraucht mit Garantie gekauft.
Jetzt soll der Kleine zur Reparatur und mir wurde ein Kostenvoranschlag gemacht. Ich hab mich ziemlich veralbert gefühlt, weil ist doch (Hersteller-)Garantie oder Gewährleistung.
Könnt ihr mir vielleicht verraten, was bei Opel von der Herstellergarantie und gesetzlich von der Gewährleistung abgedeckt ist?
Mich ärgert ja schon fast am meisten, dass Lack am vorderen Stoßfänger einfach mal um den PDC-Sensor herum abblättert. Ich hatte keinen einzigen Unfall oder auch nur Rempler, was man sicherlich erkennen würde. Es scheint mir so, als wenn vom Werk die Grundierung nicht richtig zu sein. Aber wie will ich das beweisen? 😢
Ich hoffe, ihr könnt mir bitte weiterhelfen.
Lieben Dank vorab.
LG
Stefania























