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Höherstufung wie lange nachträglich möglich?

L
liyzsoner
November 07, 2008

Hallo zusammen,

ich habe im April 06 nen Unfall gebaut, im August 07 kam das Schreiben von der Vers. dass der Unfall bearbeitet und 2800 € gezahlt worden sind.
Ich wurde allerdings nicht hochgestuft (TK) und hatte zu dem Zeitpunkt auch keinen Rabattretter. Wie lange können die Versicherungen das noch nachträglich machen weil ich evtl. bis zum 30.11 wechseln will und ich sie nicht darauf aufmerksam machen will wenn ich wechsel?

A
anon18010486
November 08, 2008

Bei Tk wirst Du nicht hochgestuft, da es bei TK keine Schadensklassen gibt! MfG rama

A
anon58550229
November 08, 2008

Die Höherstufung der SF-Klasse erfolgt bei Haftpflicht und/oder Vollkasko immer erst ab dem 1. Januar des Folgejahres, in dem die Versicherung den Schaden reguliert hat; dann evtl. aber rückwirkend, wenn das Schadenereignis im Vorvorjahr lag.

Ein Wechsel des Versicherers bringt in so fern nichts, weil Du bei Versicherungsantrag beim neuen Versicherer den Vorversicherer nennen musst und die SF-Einstufung automatisch vom bisherigen Versicherer per Datenaustausch erfragt wird.

A
anon58550229
November 08, 2008

Ich schrieb ja auch: ... bei HAFTPFLICHT und VOLLkasko ... ____ für Teilkasko haste recht; allerdings hat der Themenstarter ja [Zitat] ... einen Unfall gebaut ... [ZitatEnde]. Da kommt dann auch mindestens noch die Haftpflicht ins Spiel.

L
liyzsoner
November 08, 2008

Nein, kein Wildschaden; Auffahrunfall - habs nur durcheinander gebracht mit Haftpflicht und TK

L
liyzsoner
November 08, 2008

Danke erstmal für die Antworten,

Lo zufolge hätte die Hochstufung im Jan 08 stattfinden müssen - was ja nicht passiert ist. Bin ich jetzt aus dem Schneider oder rechne ich wieder zu einfach? Bzw kriegt man eine Mitteilung das man im nächsten Jahr hochgestuft wird ... ?