Mein Fahrzeug wurde durch eine Vorfahrtsmissachtung seitlich, leicht gerammt. Der Unfallgegner ist eindeutig schuld. Nun ist die hintere Türe auf der Fahrerseite etwas eingedellt und verkratzt.
Der Schaden beträgt laut Gutachten rund 3000 EUR.
Nun zum Problem.
Der Lautsprecher in der beschädigten Tür ist höchstwahrscheinlich durch den Unfall ausgefallen bzw. kracht nur noch.
Der Gutachter meint, dass er Beweisfotos von der Elektrik benötigt, um zu prüfen ob der Schaden von diesem Unfall stammt.
Er hat vorgeschlagen, dass die Werkstatt, die den Schaden instandsetzen wird, dies dokumentieren und ihm zusenden soll.
Nur ist es eben so, dass ich die Schadensumme auszahlen lassen werde und die Tür mit Smart-Repair beim Karosseriebauer aufhübschen lassen werde.
Wer ist nun in der Pflicht, den Beweis für den defekten Lautsprecher zu bringen und wer trägt die Kosten?
Gutachter, Werkstatt oder ich?
Danke schon mal an die Juristen unter uns.
Grüße Faulhaber


























