Wer aufgrund eines rechtswidrigen Schreibens von EPC zahlt, ist selber schuld. EPC und die im staatlichen Eigentum befindlichen Park, bzw. Verkehrsgesellschaften begehen nämlich alles andere als den gesetzlich vorgeschriebenen Weg des Straferkenntnisverfahrens. Ein Ausländer weiß davon natürlich gar nichts. Schon bei der Art wie ein Parksünder die Verständigung über seinen Parkverstoß erhält, ist gegen die gesetzlichen Vorschriften:
- ein ungarischer Zahlungsbefehl muss von einem lokalen Notar ausgefertigt werden (sonst ist er weder eintreibbar noch kann rechtskräftig werden). Das Schreiben von EPC ist es nicht, es heißt sowieso lediglich Zahlungsaufforderung, die sich vom Zahlungsbefehl ganz unterscheidet.
- In der Tat kann eine Behörde/Gesellschaft/Privatperson in Ungarn keinen Zahlungsbefehl vom Notar fertigen lassen, wenn die Ansässigkeit des Adressaten im Ausland ist. Der lange offizielle Weg, den die Ungarische Parkgesellschaft gehen könnte übersteigt sowohl ihre personelle Kapazität als auch ihr Fachwissen.
- Obendrein müsste die Ungarische Parkbehörde die Zustellung des Zahlungsbefehls samt gesetzlich vorgeschriebener Rechtsbelehrung und der Möglichkeit des Einspruchs innerhalb von 60 Tagen nachweisbar (eingeschrieben) durchführen. Keiner erhält das Schreiben eingeschrieben, welches wiederum kein Zahlungsbefehl ist.
Wird die Frist der nachweisbaren Zustellung des Zahlungsbefehls (und nicht der Zahlungsaufforderung) nicht eingehalten, verfällt die Parkstrafe, kann nicht geklagt werden.
Um das ganze, schwierige Prozedere umzugehen, wird EPC beauftragt in einem gesetzlosen Verfahren das Geld bei den Parksündern (die sich aber eventuell wehren würden) einzutreiben. Auf dem Zahlungsaufforderungsschreiben von EPC fehlt die richtige Rechtsbelehrung. Die Möglichkeit des Einspruchs ist ein schwaches fake und erfüllt keine gesetzliche Anforderung. Das wissen auch die ungarischen Auftraggeber. Ihnen muss es auch bekannt sein, dass sie mit EPC auf diese Art und Weise Betrug betreiben.
Und das sind nur die anfänglichen Fehler, woran die Rechtmäßigkeit der Strafzahlungsforderung scheitert. Grundsätzlich gilt: ohne ein rechtskräftiges Gerichtsurteil, kann EPC zwar fordern, wer aber zahlt, wurde doppelt reingelegt (zusätlich zu dem meist niedrigem Strafbetrag akzeptiert er die hohen Privatkosten von EPC). Wie EPC operiert ist letztendlich ein Versuch mit gesetzeswidrigen Methoden (Täuschung, Rechtseinschränkung) zu Geld zu kommen. Es gilt also: wer zumindest unter diesen Ungereimtheiten von EPC oder Notaren, Österreichischen Inkassobüros, Rechtsanwälten zur Zahlung aufgefordert wird, soll Nicht zahlen.
EPC ist bei einer Klage gegen einen Parksünder aus Deutschland abgeblitz, weil u.a. die Angelegenheit von keiner privat- sondern öffentlich rechtlicher Natur ist. Spätestens ab diesem Urteil weiß man: EPC oder ihren weiteren Beauftragten: NIE ZAHLEN!
https://www.adac.de/sp/rechtsservice/_mmm/pdf/2015-63-UNGARN-Urteil-des-AG-M%C3%BCnchen-zu-Parkforderung-aus-Budapest_249067.pdf