Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen. Heute habe ich mein Auto per Privatkauf verkauft. Bei der Besichtigung des Fahrzeugs bat ich der Käuferin eine Probefahrt an, was ihr aber dem Anschein nach zu doof war. Nach einigen Stunden ruft sie mich an & meint sie will ihr Geld zurück, da sich das Fahrzeug für sie schwer schalten lässt. Sie meinte ich habe ihr keine Probefahrt angeboten. Im Kaufvertrag habe ich den Satz verfasst: "Gewährleistung,keine Garantie oder Rücknahme des Fahrzeugs, gekauft wie besichtigt und Probe gefahren. Haftung für Verkäufer ist umfassend ausgeschlossen." Sie hat also auch dafür unterschrieben, dass sie eine Probefahrt gemacht hat, diese ich ihr auch wirklich angeboten habe. Muss ich nun mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?
Privatverkauf Fahrzeug, Geld zurück?
N
nanciilaptop
December 14, 2016
F
Fuxfan
December 20, 2016
Deine Frage hatte ich doch schon vor drei Tagen genauso beantwortet - warum stellst du sie nochmals? Antwort gefällt nicht?
M
MOAS
December 20, 2016
Nur mal interessehalber:
Warum schreibt man eigentlich in den Kaufvertrag, dass eine Probefahrt stattgefunden hat, wenn dem nicht so ist?
M
MOAS
December 20, 2016
Nein.
Zumal die Aussage der Käuferin ja mehr ein "gefällt mir doch nicht" ist.
Das wäre in keinem Fall eine Grundlage für Ansprüche gegen den Verkäufer, selbst wenn die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen worden wäre.


























