Hallo, ich bin Handwerker und arbeite auf einer Baustelle. Leider ist im Umkreis absolutes Halteverbot. Da ich viel Material benötige, welches auch schwer ist, muss ich dort mein Fahrzeug Be- und Entladen. Es dauert auch länger als 3 min. Ich kann ja Werkzeug und Material nicht auf der Straße stehen lassen um einen Parkplatz 2 Straßen weiter zu nutzen. Ist alles verstaut fahre ich mit dem Fahrzeug auf oben genannten Parkplatz. Jetzt bekam ich ein Knöllchen. Gibt es für solch einen Fall Sonderregelung.
Be- und Entladen im absoluten Halteverbot
P
PhoenixKaylynn
December 07, 2016
H
hballerstedt
December 07, 2016
Ich würde das Knöllchen zunächst nicht bezahlen, sondern über das Recht zur
Anhörung auf den § 46 der STVO verweisen. Die Sonderregelung muß zwar
eigentlich vorher beantragt werden, aber vielleicht ist man ja bei Deinem Ordnungsamt
kulant.
O
opelfan
December 07, 2016
§ 46 dürfte nicht greifen, da der Antrag im voraus gestellt werden muss.
Am Besten das Knöllchen bezahlen und anschließend eine Ausnahmegenehmigung beantragen.


























