Hat das seine Richtigkeit?
Heute um 14:05 hat meine Mutter vor meiner Tür ein Strafzettel bekommen. Jedoch meine ich das dieser nicht rechtens ist. Ich wohnen in einer Fußgänger Zone. Heute wurde ich dann mal von meiner mutter nachhause gefahren und sie hat vor meiner tür 2(meter) gehalten um mir dann beim Trgaen meiner Sachen Kopfe rmit Sachen und einkäufe kurz zur Tür, bzw bis in die Tür (Haustür) getrgaen, also schon ein Polizist vorbeifuhr anhielt und anfing ein STraffzettel wegen Parkens in Fußgängerzone über 30 auszustellen zwar waren wir beide wiede ram Auto also keine 1 Minte weg aber er lies nicht mit sich reden. Meiner meinung nach ist dies jedoch nicht richig, da ich ja Anwohner bin und sie auch keine 3 Mintuen weg wa rvom Auto, ode rshe ich da etwas Falsch ? Leider STellt die Stadt keine "Parkausweise" für anwohner her jedoch war eh nie gedacht dort länger als 3 mintuen zu stehen. Kann mir wer helfen
Wer sein Auto verläßt parkt.
Da ihr -wenn auch nur kurz- nicht am Auto gewesen seid hat der Polizist leider Recht, auch wenn es wohl etwas pingelig von ihm ist.
Ich denke,eine Verhandlung wird wegen Geringfügigkeit
abgelehnt.Alles andere geht nur auf die Nerven und führt
zu nix.Die Damen und Herren Beamte in den Büros haben
nämlich immer Recht.(glauben sie)
Und zugeben das das ein Versehen war?Ich glaub nicht dran
Bezahle einfach und denke : "Man trifft sich immer zwei
mal im Leben"
MfG
Du sprichst von einer FUßGÄNGERZONE, wie das Wort schon sagt eine Zone für Fußgänger, nicht für Autos.
Parkausweise für eine Fußgängerzone kann die Stadt auch nicht ausstellen, denn Fußgänger brauchen keinen Parkplatz. Allerdings gibt es in fast allen Fußgängerzonen, Zeiten wo das befahren zum Be- und Entladen gestattet ist. Schau mal auf die Schilder am Anfang und Ende der Fußgängerzone dort steht das drauf.
MfG
rama