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Abschleppkosten nach Verweigergerung der Umsetzung durch Polizei

H
hutzi1607
November 04, 2008

Nach negativer Alkoholprobe (0,0),
und Verweigerung der Fahrzeugumsetzung durch die Polizei, Rechnung für Abschleppen.

Kann das richtig sein.

A
anon32625740
November 04, 2008

Geht´s allgemeinverständlich?

Ich versteh den Text nicht.

A
anon82583121
November 04, 2008

ich glaub ich habe es:
er sollte sein fahrzeug umsetzen. nach einer atemalokoholkontrolle, die 0,0 ergab, durfte er sein fahrzeug nicht umsetzen, sondern es wurde, trotz seines angebotes, es vor eintreffen des schleppers, es umzuparken, abgeschleppt.

in diesem fall nichts zahlen, anwalt einschalten, die beamten wegen nötigung und amtsmisbrauch anzeigen, sowie eine dienstaufsichtbeschwerde bei deren vorgesetzten machen.

H
hutzi1607
November 04, 2008

Habe Pusten verweigert, weil kein Alkohol getrunken, Po. wollte mit Gewalt zeigen wie stark die doch sind, Alkoholprobe auf der Wache ergab 0,0., Anzeige wegen Nötigung etc. wurde wegen keinem Fehlverhalten der Beamten eingestellt. Wochen später jetzt die Abschleppkosten. Anwalt rät zum Zahlen, mir streubt sich aber alles.. Brechreiz, Rechtstaat, Gewaltenteilung.. alles Begriffe die mir dazu durch den Kopf gehen. Oder nur dummer Büddel der zahlen muß.
Siehe Originaltex vom Anwalt heute hat mich die Sachbearbeiterin aus der Widerspruchsabteilung der Polizei angerufen und mitgeteilt, dass –was ich von Ihnen ja bereits erfahren hatte- laut Polizeiakte der Einsatz des Abschleppwagens durch Sie veranlasst worden war, weil Sie es abgelehnt hatten, dass einer der eingesetzten Polizisten den Wagen umparkt.

Sämtliche Gebühren (auch Amtshandlungsgebühr und Gemeinkostenzuschlag) sind dadurch verursacht worden.

Hätten Sie einen der Polizisten das Fahrzeug umparken lassen, wären überhaupt keine Gebühren entstanden.

Da Sie sozusagen „Veranlasser“ der Gebühren waren, sehe die Rechtsabteilung keine Möglichkeit, dem Widerspruch abzuhelfen oder die sofortige Vollziehung des Gebührenbescheids auszusetzen.
Auf die Frage, ob es erforderlich und angemessen gewesen sei, sie überhaupt anzuhalten, komme es in diesem Zusammenhang nicht an.
Entscheidend sei allein, dass Sie auf dem Einsatz des Abschleppwagens bestanden hätten, obwohl das auch anders hätte geregelt werden können.
Unter diesen Umständen muss ich Ihnen eigentlich den Rat erteilen, zur Ersparnis weiterer Kosten den Widerspruch zurück zu nehmen, da es sonst noch teurer werden kann.

A
anon32625740
November 04, 2008

Der Anwalt hat Recht, zahlen!

Da war aber noch jemand dran beteiligt, der zeigen wollte, wie stark er ist......oder?!

Wenn man doch weiß, daß man nichts getrunken hat, warum dann dieser Tertz?!

Einmal reingeblasen und gut. Mit dem gesparten Geld hätte man sicher sinvolleres tun können.

A
anon82583121
November 04, 2008

such dir einen anwalt, der ahnung hat.

das ding ist eindeutig fehlverhalten seitens der kasperei. die presse mag sowas auch gerne. wende dich doch mal an die lokalmedien.

C
christian005
November 04, 2008

denke anderer Anwalt und Presse wird nix bringen.
Man muß auch mal verlieren können.Hatte mal ähnlichen Ärger,kann nur sagen: mit jedem Schreiben wirds teurer.

Kopf hoch MfG

A
anon63303437
November 05, 2008

Blecky, hast wieder einmal voll ins Schwarze getroffen.

B
Blecky
November 04, 2008

Wenn ich das richtig verstehe hatte die Polizei den Verdacht das Du Alkohol getrunken hast und bat Dich zur Atemalkoholkontrolle.

Anstatt nun eben kurz in das Ding zu pusten und jeden Zweifel innerhalb von Sekunden aus dem Weg zu räumen zeigst Du den Polizisten mal so richtig wo es lang geht und verweigerst den Alkoholtest.

Wer hat denn da nun den starken Mann markiert?
Die Polizei oder Du?
Meiner Meinung nach war das NICHT die Polizei!

Da Du Dir ja zu schade warst den Alkoholverdacht aus dem Weg zu räumen, war das ganze eine eine völlig korrekte Aktion, da die Beamten zu diesem Zeitpunkt davon ausgehen mußten das Du den Atemtest verweigerst um möglichen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen.

Dann bietet Dir die böse Polizei noch an, den Wagen kostenfrei eben umzusetzen. Im übrigen eine nette Aktion, denn verpflichtet sind sie dazu meines Wissens nach nicht!

Und wieder reitet Dich der männliche Stolz und Du lehnst das ab!

Sei mal ehrlich zu Dir selber, - Was denkst Du soll der Beamte nun machen?
Dich fahren lassen darf er nicht, da Du durch Dein Verhalten den Alkoholverdacht nur noch bestärkt hast.
Den Wagen eben selbst umsetzen darf er auch nicht da Du ihm dazu die Erlaubnis verweigerst.

Du warst es doch, der durch sein unsinniges Verhalten dem Polizisten jede Alternative genommen hat, so das ihm letzendlich nichts anderes übrig blieb als den Abschleppdienst zu rufen!

Und jetzt jammerst Du das Du die Kosten der ganzen Aktion tragen sollst?
Von welchem Planeten kommst Du?

Zahl den Rotz, bist selbst dran schuld!

Blecky

A
anon45725177
November 05, 2008

Sehr guter Kommentar,du sprichst mir aus der Seele.

A
anon63303437
November 05, 2008

Siehe die Antworten von Mudder und Blecky. Damit ist alles gesagt!!!