Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage. Und zwar würde mich interessieren ob ein Fahrzeug noch als Neuwagen gilt, wenn es schon 8 Tage vom Händler gemeldet wurde? Oder muss es dann als Vorführwagen gelistet werden?
Im speziellen geht es darum, dass ich mir ein Fahrzeug konfiguriert habe und dieses als Neuwagen gekauft habe. Ich habe da auch ordentlich verhandelt und mir einige Prozente rausgeholt. Der Händler hat mir nun gesagt, dass das Fahrzeug da ist. Sie es aber für 8 Tage melden müssen und dann bekomme ich es erst.
Ich habe mich schon ein wenig im Internet informiert aber nur etwas zu Tageszulassung gefunden. Denn bei einer Tageszulassung gilt das Fahrzeug noch als Neuwagen. Wie schaut es aber bei 8 gemeldeten Tagen aus? Der Händler hat mir gesagt, dass das Fahrzeug in dieser Zeit nicht gefahren wird, was aber vermutlich auch schwer nachweisbar ist.
Vielen Dank und liebe Grüße


























