@opelfan:
Das ist so nicht richtig.
Den Begriff "Verschleiß" gibt es überhaupt nicht (mehr). Der war mal in der DIN 50320 definiert, die wurde aber 1997 zurückgezogen, weil es teilweise inhaltlicher Unfug war und nicht alle Effekte erfasst hat.
Es gibt den Begriff der "Abnutzung" für Massereduzierungen, wenn die Oberfläche reduziert wird, zB. bei Bremsbelägen durch Reibung;
und es gibt den Begriff der "Alterung" für rein zeitliche Eigenschaftsverschlechterungen, zB. das Verhärten von Kunststoffen durch Ausdünsten von Weichmachern. Armaturenbretter, die rissig werden, oder auch Reifen, die verhärten laufen darunter.
Ein "Verschleißteil" ist etwas ganz anderes, gem. TECHNISCHER_! Definition:
Ein Bauteil eines technischen Systems, das darauf hin ausgelegt wurde, bei bestimmungsgemäßen Gebrauch mit der Zeit unbrauchbar zu werden. Es muss in regelmäßigen Abständen ausgewechselt werden.
Ein Verschleißteil dient entweder dazu, die Abnutzung von anderen Baugruppen fern zu halten, oder die Funktion des Bauteils ist nur unter Inkaufnahme einer Abnutzung realisierbar.
Eine allgemein verbindliche JURISTISCHE Definition von "Verschleißteil" gibt es nicht.
In Verträgen, zB. Garantieverträgen kann man zwar "Verschleißteile" ausschließen, jedoch muss exakt beschrieben werden, was man als Verschleißteil bezeichnet, welche Bauteile darunter fallen.
Entweder in dem Bauteile und Baugruppen konkret genannt sind; oder in dem man eine Eigenschaftsbeschreibung formuliert und dazu dann Beispiele nennt, wie die Beschreibung zu verstehen, anzuwenden ist.
So zB. bei der 7jährigen Garantie von Kia, wo Verschleißteile ausgeschlossen und als "Bauteile, deren Oberfläche einer Reibung ausgesetzt sind" beschrieben wurde. Dann folgen Verständnis-Beispiele zur Zuordnung und da ist der Sitzbezug mit aufgeführt.
Bei der gesetzlichen Sachmangelhaftung gibt es keinen Ausschluss von "Verschleißteilen".
So sind zB. Bremsbeläge in der Sachmangelhaftung inkludiert.
Nicht die Abnutzung bei gebrauchsüblicher Verwendung, dass das Ding dünner wird, ist kein Sachmangel;
aber bricht der Belag teilweise aus, klappert, ist fest gegangen, quietscht, ... das sind alles Sachmängel.
Deshalb ist auch die 2jährige Neuwagengarantie von Mercedes, VW, ... wesentlich schlechter, als BMW, die keinerlei Garantie geben 😉