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Leistungsbeschränkung in der Kfz.Haftflichtversicherung b. 0,8%o

A
anon15448023
October 26, 2008

Inwieweit hat sich der Versicherungsnehmer an den Aufwendungen seines Versicherers für den Anspruchsteller zu beteiligen ?

O
opelfan
October 26, 2008

Könntest Du Deine Frage mal etwas genauer formuliern?
Ich vermute, es hat etwas mit Alkohol am Steuer zu tun.

A
anon29257015
October 26, 2008

Bei Alkohol am Steuer muss dass wohl ein Gericht klären aber wenn ein Gutachter die Trunkenheit für den Unfall verantwortlich macht, wirst Du evtl. den größten Teil des Schadens aus eigener Tasche zahlen müssen...

Hier würde ich mich schleunigst mit einem spezialisierten Anwalt auseinandersetzen....

Ich hoffe Du erhälst aber dennoch deine gerechte Strafe und lernst daraus...

Beste Grüße!

A
anon58550229
October 26, 2008

Die Höchstgrenze der Regressforderung Deines KFZ-Versicherers an Dich richtet sich nach dem berühmten Kleingedruckten im Versicherungsvertrag; einfach mal dort reinschauen.

Regressansprüche zwischen 5.000,-€ und 10.000,-€ dürften zu erwarten sein.

C
christian005
October 26, 2008

und das ist noch zu wenig