Hallo,
dies ist keine Bewertung, sondern vielmehr ein zur Diskussion stehender Erfahrungsbericht zu dem Autohaus Rafik in Limburg ( = kfz100.de )
Denn mich würde eure Meinung zu folgendem Vorfall interessieren:
Inseriert habe ich ein Fahrzeug bei einer beliebten Handelsplattform für Privatverkäufer.
Kurz darauf erhielt ich einen Anruf von besagtem Autohändler.
Nachdem man sich preislich geeinigt hatte, wollte der Käufer den Vertrag gleich fertig machen damit ich das Fahrzeug nicht anderweitig verkaufe.
Ok, dachte ich ist ja irgendwo nachvollziehbar.
In diesem Zuge bin ich auf die Seite kfz100.de verwiesen worden, mit der Bitte dort den Kaufvertrag ausfüllen.
Stutzig gemacht hatte mich die "Sondervereinbarung", die einen Rücktritt vom Vertrag ausschließt.
Wegen der fragwürdigen Passage hab ich kurz Google bemüht, aber nix gefunden. Auch zu der Webseite kfz100.de oder dem Namen des Händlers habe ich keinen Erfahrungsbericht gefunden.
Ok dachte ich leichtgläubig, er wills halt unbedingt haben...
Vertrag ausgefüllt und abgschickt.
Nun stellte sich nach einiger Recherche heraus, dass diese "Onlineverträge" genutzt werden, um versehentlich falsch getätigte Angaben des Verkäufers festzuhalten und später auf deren Grundlage Schadensersatz zu fordern (wenn sie beispielsweise umsonst mit dem Abschlepper gekommen sind und Unkosten hatten).
Anscheinend hatte ich tatsächlich ein falsches Baujahr eingetragen.
Danach hab ich bei einem fachkundigen Polizisten angerufen und den Fall geschildert, der meinte das sei eine weniger bekannte Masche, aber die Schadensersatzforderung wäre rechtlich nicht haltbar.
Um weiteren Ärger zu vermeiden hab ich dem Händer noch am gleichen Tag eine Mail geschrieben, um von dem Vertrag zurückzutreten.
Daraufhin rief dieser mehrfach an, drohte mit einer Anzeige und kündigte an das Fahrzeug wie vereinbart abzuholen auch wenn es mir nicht passt.
Mein Standpunkt ist klar: Mit diesem Unternehmen werde ich unter keinen Umständen Geschäfte machen. Der online abgeschlossene Vertrag fällt unter das Fernabsatzgesetz und unterliegt somit einer gesetzlich geregelten Widerrufsfrist von 14 Tagen, die nicht durch Sonderregelungen ausgeschlossen werden kann.
Was haltet ihr von so einem Geschäftsgebaren???
(Eine rege Diskussion wäre toll, damit der Beitrag nicht erneut gelöscht wird und wir zukünftige Käufer / Verkäufer so warnen können)