Hallo Bestatter,
nix mit Tagesform, denn ...
ZITAT
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 21)
Z_ENDE
Da es sich um einen Straftatbestand handelt und nicht um eine Ordnungswidrigkeit MUSS er ...
Bei den beiden anderen Punkten, die du erwähntest mag die Tagesform
entscheidend einwirken ...
Gesetzesgrundlage:
§ 21 StVG
Fahren ohne Fahrerlaubnis
III. (Straf- und Bußgeldvorschriften)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.
als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Sollte dies vom Eigentümer während der 2-jährigen Probezeit
zugelassen worden sein gibt's noch 'nen schwer verdaulichen Nachschlag ...
Alles Gute
Pèdà