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Fehlender Versicherungsschutz

A
Aurelia
October 21, 2008

Reicht es wenn man eine neue Deckungskarte vorlegt?oder gibt es da eine andere regelung?

R
Raucher
October 21, 2008

Hallo "Aurelia",

die "Doppelkarte", im amtsdeutsch: "Versicherungsnachweis" genügt, um ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden. Natürlich werden auch noch andere Unterlagen benötigt ...

siehe unter UNTERLAGEN/GEBÜHREN:
http://www.braunschweig.de/vv/II/32/32_3/32_32/umschreibung_von_ausserhalb.php

m.f.g.
Raucher

A
anon58550229
October 21, 2008

Du kannst natürlich nicht ewig mit der "vorläufigen Deckungszusage" des Versicherers durch die Gegend fahren.

Kommt nach Anmeldung des Fahrzeugs nicht innerhalb einer vom Versicherer festgelegten Frist (meist 4 - 6 Wochen) ein Versicherungsvertrag zu Stande, wird die Deckungszusage RÜCKWIRKEND entzogen. Heißt im Klartext: In dieser Zeit verschuldete Schäden sind nicht durch die Versicherung abgedeckt.

A
anon18010486
October 21, 2008

Früher gab es mal die Versicherungs- Doppelkarte, dann kam die Versicherungskarte/ Bestätigung und heute brauchst Du nur noch eine Bestätigungs- Nr. von Deiner Versicherung um ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden. Einen Haftpflichtschutz hat Dein Auto dann ab Zulassung, allerdings keine Teil- oder Vollkasko- Versicherung. Du bist verpflichtet Dich umgehend mit Deiner Versicherung in Verbindung zu setzen um einen Versicherungsvertrag abzuschließen. MfG rama

M
martilda
October 21, 2008

Glaube Du meintest was anderes, oder?

Wenn du einen (gebührenpflichtigen) Bescheid über fehlenden Versicherungsschutz bekommen hast musst Du schnellstens eine neue Deckungskarte vorlegen. In der Regel hast Du dafür 3 Tage ab Zustellung des Bescheides Zeit. Damit ist die Sache dann erledigt und Dein Fzg. wird nicht entstempelt.
Die Gebühren musst Du natürlich noch überweisen, aber dafür hast Du etwas länger Zeit (siehe Vermerk auf der Kostenrechnung)