Hallo, wer kann mir diese Frage beantworten? Müssen auch Aushilfsfahrer ein Tagesblatt führen und wo finde ich die Lösung?
Fahrpersonalverordnung 2,8 T §6 Tagesprotokoll
Ja, findet sich im §1 Fahrpersonalverordnung. Dort steht "Fahrer" und gilt somit für jeden Fahrer, egal ob "fest" oder aushilfsweise.
http://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/BJNR188210005.html
Es gibt Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge und Ladung gem. den Absätzen 2 und 3 des §1, aber nicht, in welchem Anstellungs- oder Arbeitsvertragsverhältnis der Fahrer steht.
Vordrucke des (korrekt bezeichnet) "Tageskontrollblatt" gem. Anlage 1 gibt es zum Ausdrucken reichlich im Internet, zB. hier:
http://www.bag.bund.de/cae/servlet/contentblob/11644/publicationFile/737/Tageskontrollblatt.pdf
Oder auch je nach Notwendigkeit fertig gedruckt als Abreißblock, zB. hier:
http://www.kurierbedarf.com/Tageskontrollblatt-nach-Paragraph-1-Fahrpersonalverordnung
(keine Ahnung, ob das nun billig oder teuer ist, ob dieser Versand zu empfehlen ist; einfach nur als Beispiel genommen)























