Wenn die Teile zugelassen sind, dann bekommst Du den Zulassungsnachweis beim Verkäufer.
Nur glaube ich nicht daran, dass die Dinger zulässig wären.
Es gibt verschiedene Anbieter und Hersteller und alle gleichen sich in der Werbung zu einer Zulässigkeit.
Sämtliche in der Werbung genannten Zulassungen und Berechtigungen sind zwar richtig, machen jedoch keine verbindliche Aussage, dass genau dieses Produkt auch für den beworbenen Zweck zulässig wäre.
StVO §13 gibt die rechtliche Grundlage, dass "... die Überwachung der Parkzeit auch durch elektronische Einrichtungen oder Vorrichtungen, insbesondere Taschenparkuhren oder Mobiltelefone, ..." erlaubt ist und nicht ausschließlich auf die klassische Parkscheibe begrenzt ist.
Die ganzen aufgeführten Zulassungen dieser Teile sind alle ganz nett und nicht verkehrt, nur fehlt immer eine Bestätigung, dass diese Teile eine amtliche Zulassung haben, um die Parkzeit nachzuweisen.
Auch die tatsächlich vorhandene KBA-Zulassung sagt nur aus, dass das Teil in einem KFZ benutzt werden darf. Allerdings bezieht sich diese KBA-Erlaubnis nur auf eine mögliche Gefährdung, jedoch nicht auf eine Anerkennung im Sinne des §13 StVO.
Es ist das klassische Schema, wie bei LED-Lampen als Austausch für Glühfadenlampen, oder Xenon-Nachrüstsätze für Halogenscheinwerfer und vielen anderen Teilen:
Man wird mit amtlichen Gutachten, Rechtsnachweisen, Prüfurkunden und logischen Ableitungen geradezu überflutet, aber die eine entscheidende, die eine Nutzung für zweifelsfrei zulässig erklärt und den ganzen anderen Papierkram vollkommen überflüssig macht, genau die fehlt.
Beim Verkäufer nachfragen, vielleicht hat der diesen Nachweis. Allerdings glaube ich nicht daran, denn dann könnte man dies ja in der Werbung nennen und müsste nicht mit tausend anderen Dinge ablenken.