Hallo,
ich werde im Mai 2009 50 Jahre alt und haben einen Führerschein im ec-kartenformat. Für die Führerscheinklassen C und C1E habe ich eine Befristung bis zum 21.05.2009. Jetzt die Frage, ich habe gehört, daß hier ein ärztliches und augenärztliches Gutachten vorgelegt werden muß. Bei welcher Behörde? Muß man dazu einen Antrag stellen? Da ich zu behördenähnlichen Arbeitszeiten arbeite, frage ich mich, ob ich die Angelegenheit früher beantragen kann oder muß ich erst bis zum Mai 09 warten, jetzt wäre es günstig, weil ich bis Ende Oktober Urlaub habe.
Wer kann mir die Fragen beantworten?
Recht herzlichen Dank
Panda 007


























