Halter und Versicherungsnehmer abweichend muss auch die Versicherung wissen.
Halter wäre dann Sohn und Versicherungsnehmer die Mutter.
Ohne diesen Hinweis wäre die EVB ungültig, da diese dann direkt nur für den Halter gilt.
Als Besitzer bzw. Halter des Fahrzeuges muss man nicht der Versicherungsnehmer sein.