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Bin ich verpflichtet, alle 3 Tage nach meinem parkenden PKW zu sehen?

H
holzideenhambach
August 06, 2015

ich parke einen 1,2 t. Anhänger regelmäßig auf einem öffentlichen Parkplatz für 14 Tage. Habe jetzt ein Protokoll bekommen mit der Begründung länger als 1 Stunde im absoluten Halteverbot gestanden zu haben.
Die Stadt hat in meiner Abwesenheit ein Halteverbotsschild neben dem Parkschild aufgestellt, um den Parkplatz für ein Schützenfest freizuräumen.
Nach meinem Einwand, dass dieses Schild auf öffentlichen Parkplätzen nichtig ist, hat man mir erklärt, dass ich verpflichtet bin,
alle 3 Tage nach meinem Parkgut zu schauen.
Gibt es diese Verpflichtung?

T
Tilly0007
August 06, 2015

upps ..... !!!!

Schauen Sie hier =

http://www.anwalt.de/rechtstipps/parkverbot-
oh-schreck-der-wagen-ist-weg_003684.html

oder

http://www.aachener-zeitung.de/lokales/stolberg/mobiles-halteverbot-wenn-das-auto-ploetzlich-falsch-parkt-1.412811

Alles völlig rechtens ! Das Knöllchen brauch nicht aber die Abschleppkosten müssen bezahlt werden.

A
anon18010486
August 06, 2015

Tja, da haben sie wohl Pech gehabt. Das macht zwar kaum Jemand, aber verpflichtet ist man. Diese Schilder werden meistens Tage, oder Wochen im voraus aufgestellt, mindestens aber 72 Stunden vorher.

H
holzideenhambach
August 06, 2015

Hallo liebe Freunde, es geht hier nicht um das Halteverbotsschild, dass übrigens nach einem Urteil des Bay ObLG Urteil vom 30.12.1985, 2 Ob OWi 414/85 auf einem Parkplatz und auf einem Seitenstreifen ungültig ist.
Es geht mir um die Frage, ob ich als Verkehrsteilnehmer verpflichtet bin, alle 3 Tage mich nach irgendwelchen Parkplatzänderungen oder Einschränkungen meines geparkten Anhängers erkunden muss. Gibt es darüber irgendwo einen Paragrafen?

T
Tilly0007
August 06, 2015

Lese das und das Urteil dazu.

http://www.fnp.de/ratgeber/autoundverkehr/Auf-dem-Dauerparkplatz-alle-paar-Tage-nach-dem-Auto-sehen;art374,1360109

Verpflichtet nicht aber es werden 3 Tage als Toleranz gesehen. Innerhalb dieser sollte man
sein Fahrzeug aufsuchen.