Parken im Parkverbot
Im Rahmen meine Berufsausübung bin im Hausbesuchsdienst mitunter gezwungen mangels Parkplatz im Parkverbot zu parken.Wieso ist dies Ärzten verweigert,wenn Polizei und Feuerwehr bei Ihrer Tätigkeit im Parkverbot arbeiten dürfen? Allen Drei Berufen ist doch das Anliegen Hilfe zu leisten gmeinsam.
hallo bennoo,
soweit ich das kenne, kannst du bei deiner straßenverkehrsbehörde eventuell eine ausnahmegenehmigung beantragen.
wende dich mal an dein zuständiges straßenverkehrsamt oder die zuständige polizeibehörde oder ordnungsamt.
Auch ein Notarzt im Einsatz darf im Halte/Parkverbot halten/parken, sofern er sich im "wirklichen" Einsatz befindet. Dies ist ja im Zweifelsfall einfach nachzuweisen.
"Normalen" Ärzten ist dies nicht gestattet, genau so wenig wie Feuerwehrleuten beim Brötchen holen oder der Polizei beim Currywurst essen.
Ob von den "Überwachern" mit zweierlei Maß gemessen wird, schließe ich dabei nicht aus.
Ich darf in Deutschland auch nicht parken, wo ich will und bekomme Strafzettel, obwohl ich im Einsatz bin und mein Fahrzeug sogar ziemlich klar signalisiert, was ich mache. Genau wie Du, bin auch ich im Gesundheitswesen taetig.
Von einer ehemaligen Politesse weiß ich, daß hier grundsätzlich ein Auge zugedrückt wird, wenn man nicht den ganzen Verkehr behindert. Auf jeden Fall hilft das Schild "Arzt im Einsatz" hier weiter. Aber eins steht fest: Einen Rechtsanspruch auf diese Ausnahmenregelung gibt es definitiv nicht, außer bei einem echten Notfalleinsatz.
....und ich erst.
Ohne mich würde dieses Gesundheitswesen schon lange nicht mehr funktionieren.
Hm, ich dachte immer, wenn Du kommst, ist es mit der Gesundheit für den Kunden vorbei.