Guten Abend,
ich habe eine Frage an die StVO-Kenner unter Euch, bei der sich selbst zwei Polizisten absolut uneinig waren.
Folgendes ist mir gestern nachmittags passiert:
Ich war im Industriegebiet Alzey. Von dort auf die A 61 Richtung Kreuz Alzey fährt man über einen großen Kreisel auf eine weit geschwungene S-förmige Zufahrt zu BAB. Von dort ist der Verkehr auf der A 61 sehr gut einsehbar. Da die Autobahn eine leichte Steigung hat und wegen der einfahrenden LKW, ist die schnurgerade Einfädelspur dort gut 250m lang, man hat also i.d.R. bestens Gelegenheit, zügig auf die erlaubten 130 km/h zu beschleunigen und dann ohne jemanden zu behindern einzufahren - so man den die vorhandene Einfädelspur auch vollständig nutzt.
Machen viele aber nicht, so auch der ältere Polo vor mir, der gemächlich mit ~70 km/h direkt am Anfang der Einfädelspur auf die Hauptfahrbahn zog. Dort näherte sich ein LKW, der Fahrer hupte auch kurz, Polo beschleunigt gemächlich weiter; ich hatte hinter dem Polo so keine Chance, ohne zu bremsen einzufahren - oder eben Gas zu geben, die Einfädelspur voll zu nutzen und dann, ohne ihn in irgendeiner Weise zu behindern, zügig vor dem besagten Polo auf die Hauptfahrbahn zu wechseln.
Was ich auch genau so machte. Ich weiß, dass laut StVO die Einfädelspur eine eigenständige Strecke darstellt und hier rechts schneller als links gefahren werden darf, was ja auch Sinn macht, um z.B. vor einem langsamen Fahrzeug zügig einfahren zu können.
Ich blinkte einmal die Lichthupe auf, um den Polofahrer zu warnen: Ich fahre rechts vorbei, und habe das dann auch zügig gemacht, Blinker linsk, in gehörigem Abstand zu ihm am Ende der Einfädelspur nach links auf die Hauptfahrbahn gezogen. Polofahrer blinkt mehrmals Lichthupe, ich frage mich: Was soll dass, hättste mal die Einfahrspur zügig voll befahren und dich nicht viel zu früh reingemogelt (und mir damit das Einfahren hinter ihm unmöglich gemacht), wäre das nicht nötig gewesen!
Heute Nachmittag bekam ich einen Anruf unserer örtliche Polizeiwache: Wir haben da eine Beschwerde, sie hätten da an der Alzeyer Einfahrt einen Anderen verbotswidrig genötigt, rechts überholt und geschnitten...?
Ich bin hingefahren, habe meine Sicht der Dinge geschildert, es wurde zu Protokoll genommen. Der aufnehmende Beamte meinte, ich sei wohl im Unrecht gewesen, weil immer in der Reihenfolge der Fahrzeuge einzufahren sei. (??)
Sein Kollege hingegen: Nein, auf dem Beschleunigungsstreifen darf grundsätzlich schneller als auf der Hauptfahrbahn gefahren werden, im Rahmen des erlaubten Tempos. Hätte ich ja auch so gemacht, da kommt nix mehr.
Was ist nun dran, kann mir da tatsächlich verbotenes Rechtsüberholen angehängt werden? ("Geschnitten" ist Quatsch, ich hatte den Polo deutlich weit hinter mir im Spiegel beim Spurwechsel, und der Lichthupen-Tippser war Warnung, der Abstand jederzeit korrekt).
Bin etwas ratlos und hoffe auf fachlich-versierte Antworten.


























