Mama hat recht.
Bei einem Umzug kann man sein "altes" Kennzeichen aus dem früheren Zulassungsbereich behalten. (Adressänderung muss aber der Zulassungsstelle unverzüglich angegeben werden - alles wie immer, nur dass man sein "altes" Kennzeichen behalten kann).
Bei einem Halterwechsel gibt es das Kennzeichen, was am Wohnort des Halters gilt, aber keines aus einem anderen Zulassungsbereich.
Bei derartigen Geschichten erst das Fahrzeug auf sich ummelden und danach erst umziehen, dann kann man das "alte" Kennzeichen behalten.
Achso, das mit den Prozenten von Opa ist etwas anders, als Du dir erhoffst:
Du kannst nur das an Prozenten bekommen, was Du auch selbst erfahren hättest können. Auch wenn der Opa 40 Jahre unfallfrei war, wenn Du erst 4 Jahre die Fahrerlaubnis hast, dann gibt es auch nur diese 4 Jahre.
Erst 22 Jahre alt aber schon 40 Jahre unfallfrei mit Kraftfahrzeugen unterwegs, das klappt nicht. Hat früher mal geklappt, aber seit vielen Jahren gibt es das nicht mehr.
Man kann nicht mehr die SF-Klasse übertragen, sondern nur noch die schadensfreien Jahre und die nur in der Höhe, wie man auch selbst hätte schadensfrei sein können.
Das ist ab dem Erhalt der eigenen Fahrerlaubnis, jedoch nicht seit dem letzten Unfall vom Opa.