"Präzedenzfälle" ???
Da hätte man vielleicht mal seinen Anwalt fragen und ihm auch zuhören sollen, wie das im deutschen Recht, im Gegensatz zu US oder GB oder diversen Fernsehserien abläuft.
Insbesondere im Zusammenhang mit "bald Gerichtstermin" habe ich erhebliche Zweifel, dass insbesondere die vorgegebenen Abläufe aus der Zivilprozessordnung eingehalten wurden.
Im Zivilprozess läuft der gesamte Beweisvortrag im schriftlichen Vorverfahren. Bei der mündlichen Verhandlung ("Gerichtstermin") gibt es keine Beweisvorträge mehr. Dort stellt ausschließlich der Richter seine Detail-Fragen, die ihm zu den bisherigen Dingen vorgelegt wurden.
Wer glaubt, dass man mit Beweisen oder Vorträgen bis zum Gerichtstermin warten könne, um dann dort die Gegenseite mit einen "Joker" an die Wand drücken zu können, der hat die Arschkarte gezogen.
Für Beweisvorträge der einen Seite muss die andere Seite ausreichend Zeit zur Verfügung haben, um sich dazu schriftlich zu äußern, üblicherweise sind das 2-4 Wochen (§138 Abs.2 ZPO).
Sind die dort vorgetragenen Beweise für den Richter relevant, gibt es eine Terminverschiebung, damit die Gegenseite darauf antworten kann. Im Zivilverfahren liegt die Chance dafür bei etwa 1%.
In den restlichen 99% erklärt der Richter den Beweisvortrag für rechtswidrig aufgrund schwerwiegender Missachtung der ZPO.
Und wer gar auf die Idee kommt, einem Richter das Gesetz zu erklären oder "Präzedenzfälle" aufzuzeigen, der hat die goldenen Arschkarte gezogen. Vielleicht sich mal mal über den juristischen Grundsatz "iura novit curia" schlau machen.