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Schwerbehinderung

C
Chrislibel
September 29, 2008

Ab welchem Grad der Behinderung wird man von der Plakettenpflicht befreit (Grad der Behinderung mit G)

A
anon58550229
September 29, 2008

Ausgenommen von der Plakettenpflicht sind u.A.:
[Zitat]
... Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergew&oumlhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" haben, ...
[/Zitat]

Quelle:
http://tuev-nord.feinstaubplakette.de/faq.php#ausnahmegen

A
anon18010486
September 29, 2008

Zitat: "... Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren, die ... hilflos oder blind sind..."

Also die Mehrheit?

A
anon32625740
September 29, 2008

Deshalb sind auch immer sämtliche Behindertenparkplätze belegt!

A
anon58550229
September 29, 2008

Ach, diiie Brüder sind das immer?!

B
Blecky
September 30, 2008

Der Grad der Behinderung (GdB) in Prozent spielt bei der Befreiung von der Plakettenpflicht keine Rolle!

Es kommt ausschließlich auf die vorhandenen Merkzeichen an.
Da sind die Mindestvoraussetzungen:
"aG", "H" oder "Bl"

Ein einfaches "G" ist also nicht ausreichend für die Befreiung von der Umweltplakette!

Alles liebe,

Blecky