Der Restwert wird durch die Hagelschäden nicht verringert. Der Wert bleibt !
Nur muss nun der Leasingnehmer den Minderwert durch den Hagelschaden zahlen.
Sollten diese Schäden nicht sichtbar sein fällt der Minderwert geringer aus. Wurde aber gespachtelt und lackiert dementsprechend höher.
Diese Wertminderung kann aber nur durch einen Gutachter festgestellt werden.
Auf den Hagelschaden muss bei Rückgabe des Fahrzeuges hingewiesen werden.
Denn bei der Fahrzeugrückgabe sind Nachzahlungen für Kratzer und Schäden fällig.
Hat man aber den Schaden im Abstimmung mit der Leasinggesellschaft über den Versicherer regulieren und reparieren lassen, könnten alles ohne Probleme laufen
Wurde die Leasinggesellschaft bei dem Hagelschaden informiert ?