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Dauerabstellplatz für Wohnwagen/Wohnmobile auf öffentlichen Parkplätzen

T
taucher
September 27, 2008

Dauerabstellplatz für Wohnwagen/Wohnmobile auf öffentlichen Parkplätzen (Recht)

R
Raucher
September 27, 2008

Hi "Taucher", kannst du die Frage etwas präzisieren?!
Bei Wohnwagen und Wohnmobilen gibt es nämlich gewaltige Unterschiede ...

m.f.g.
Raucher

D
dudilie
September 27, 2008

hallo ,was ich weiss ca 4wochen dann muss das gefährt weg ,hinzu kommt noch das es zugelassen sein muss wenn nicht wäre es verboten .mfg dudilie

A
anon29257015
September 27, 2008

vielleicht wäre eine Scheune oder ähnliches besser, wenn es wirklich auf "dauer" sein soll...

Beste Grüße!

D
dudilie
September 27, 2008

da hat onthefly recht auch wenns etwas kosten sollte.dann steht er wenigstens im trockenen obwohl das dach der scheune könnte ja auch undicht sein sag ich mal bevor es ein anderer macht .

A
anon61273671
September 27, 2008

Wohnwagen dürfen max. 2 Wochen an einer Stelle im öffentlichen Verkehrsraum stehen.
Bei Wohnmobilen ist das so ne Sache, weil man das ja auch als Alltagsfahrzeug benutzen könnte...
Da dürfte es wurscht sein...glaub´ich...