Liebes Plenum,
ich fahre einen 520D Touring, BJ Juni 2012. Den Wagen habe ich gebraucht gekauftim Oktober 2013 in HAM bei BMW gekauft. Sprich der Wagen war 1.5 Jahre alt.
Ich wohne aber in Darmstadt und als ich über hopplige Straßen fuhr, machte das Auto geräusche an der Vorderachse. Im November 13 ging ich dann zu BMW in Darmstadt und um die Stroy kurz zu halten, wurden dann letztenlich im Juil 14 Stossdämpfer und noch etwas anderes vorne getauscht. Das Geräusch wurde weniger war aber nicht gänzlich weg.
Ich wieder hin zu BMW und Auto wurde mehrmals probegefahren und man bestätigt weiterhin, ja, es ist lauter.... Wir sollten es jetzt mal den Querlenkern versuchen..... Gut und schön, dachte ich mir.
Die EuroPlus Garantie, die ich noch für ein weiteres Jahr verlängert hatte zahlt nicht, ebenso wenig wie Kulanz (denn meine Werksgarantie ist ja im Juni 2014 ausgelaufen.
Die Kosten für die Querlenker würden also bei mir hängenbleiben.
Ist das rechtens? Ich habe doch den Mangel innerhalb der Werksgarantie gemeldet und nur weil die Behebung (Probefahren und wieder Probefahren, neue Termine vereinbaren, Ersatzteile bestellen, Urlaube etc...) so lange dauert, bin ich über die Frist der Garantie drüber. Ist das nicht immer noch der gleich "Fall" und nachdem der Fall nicht abgeschlossen ist, sollte doch die Garantie noch greifen.
Oder? Für Eure Einschätzung wäre ich Euch dankbar.
Lieben Gruß
Herzog


























