Mercedes e240 fährt nicht schneller als 120kmh
Hallo zusammen,wir haben folgendes problem:
Wir haben uns am Wochenende ein Mercedes e240 Automatikgekauft.
Wenn das Auto scheller als 120kmh fährt hat es 6000 Umdrehungen drauf und fährt nicht schneller.
- das Auto tröhnt ohne Ende und es kommt uns vor als würde es nicht schalten.
Ab und zu ruckt es auch einfach wenn wir 120 kmh fahren.
Weiß evtl jemand, was da los ist?
Wir freuen uns über antworten.
Liebe Grüße
Wir konnten keine Probefahrt machen der Verkäufer, hat nebenberuflich eine KFZ Werkstatt.
Am besten fahren wir morgen in die Werkstatt und lassen das überprüfen.
Vielen Danke für die Antwort.
Keine Probefahrt gemacht ... oder nur über Dörfer und Landstraßen gezockelt dabei?
Da ist wohl was mit dem Schaltautomaten/Momentenwandler im Argen.
Mit viel Glück isses aber auch nur ein arg lang verpasster Getriebeölwechsel oder zu geringer Getriebeölstand; also schleunigst erst mal DAS checken lassen, sonst endets mt tödlicher Sicherheit in nem kapitalen Getriebeschaden.
Ist der Verkäufer ein GEWERBLICHER Anbieter?; na DANN habt ihr doch gesetzlich verankerte Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen ihn - und zwar ein ganzes Jahr lang, das erste halbe Jahr gar mit Beweislastumkehr; da wird dann angenommen, dass der Fehler/Defekt bereits bei Fahrzeugübergabe vorlag.
In dem Fall:
Stell' ihm die Gurke auf den Hof und sag' ihm:
Mach heile ... und zwar kostenlos!
.. zudem:
Wenn die Bitte um Probefahrt aus fadenscheinigen Gründen abgewimmelt bzw. gar verweigert wurde, kommt leicht der Verdacht der arglistigen Täuschung ins Spiel; vielleicht WUSSTE der Verkäufer ja von dem Getriebeschaden und wollte ihn durch Verweigern einer Probefahrt "kaschieren".
Ich denke nicht das er ein Gewerblicher Anbieter ist, wenn er wirklich keiner ist, haben wir dann auch das Recht oder nicht?
Er sagte, er wäre das Auto eine kurze Zeit auch Privat gefahren.
Einfach mal schauen, wer als Verkäufer im Kaufvertrag steht.
Falls da "FIRMA xy" steht, isses ein gewerblicher Verkäufer, ist hingegen der identische Name wie der (private?!) Vorbesitzer/KFZ-Halter laut Fahrzeugpapieren als Verkäufer dokumentiert, isses ein Privatverkauf gewesen
.. ach so:
Ein privater Verkäufer ist theoretisch genau so i der Haftung wie ein Gewerblicher; KANN jedoch per Klausel im Kaufvertrag sämtliche Ansprüche des Käufers wegen Sachmängelhaftung rechtswirksam ausschließen .. und wird das auch meistens tun. Das ist dann der berühmte Satz im Kaufvertrag "Gekauft wie gesehen" bzw. "... "unter Ausschluss jedweder Haftung seitens des Verkäufers" o.Ä.