- Fahren ohne Fahrerlaubnis (August 2010)
- Wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis (September 2011)
Was aus den Dingern noch an Punkten vorhanden ist, ist aus diesen Angaben nicht ganz eindeutig zu beantworten.
Warst Du da noch minderjährig, hattest Du bereits eine Fahrerlaubnis, nur eben nicht für die Fahrzeugklasse, mit der Du gefahren bist, ... viele Varianten, die sich in der Punkteanzahl und deren Laufzeit auswirken.
Daher als Empfehlung:
Beim KBA eine Nachfrage nach dem aktuellen Punktestand machen (geht online über kba.de, dauert etwa 10 Tage, dann ist das Antwortschreiben im Briefkasten.
Dann die zwei jetzt kommenden Punkte drauf rechnen und man weiß, wo man stehen wird und ob weitere Konsequenzen aus dem Punktestand dann folgen werden.
- Überfahren einer roten Ampel (Oktober 2010)
Egal, auf dem KBA-Auszug ist das aufgeführt sofern das noch vorwerfbar sein sollte und dann auch in das neue System umgerechnet.
Was davon wird gelöscht bzw. verfällt und was habe ich zu erwarten?
Auszug schicken lassen, alles andere wäre wegen vieler Möglichkeiten eher eine Raterei als eine halbwegs verlässliche Info.
Wie sieht es um meinen Führerschein aus?
Aufgrund des aktuellen Verstoßes "nur" die zwei Monate Fahrverbot.
Ob da noch weitere Überraschungen lauern, muss man sehen, wenn der Auszug kommt und die dazukommenden 2 Punkte drauf rechnet.
Werden damit 6 Punkte erreicht oder überschritten, gibt es "nur" eine Anordnung zu einer verkehrsspychologischen Schulung.
Werden damit 8 Punkte erreicht oder überschritten, wird die Fahrerlaubnis entzogen (Schredder) und man kann frühestens nach 6 Monaten eine neue Fahrerlaubnis erhalten (etwa 200 Euro Verwaltungskosten für die Neu-, bzw. "Wiederbeantragung", KEINE neue Prüfung, jedoch eine bestandene MPU ist notwendig)
Kann ich eine höhere als die errechnete Strafe erhalten?
Mit erheblicher Wahrscheinlichkeit wird das Bußgeld verdoppelt, denn es gibt hier mehrere mögliche Szenarien, warum das üblicherweise gemacht wird:
ab ~50 km/h mehr als Soll innerhalb einer Ortschaft wird üblicherweise von Vorsatz ausgegangen, Vorsatz bringt Verdoppelung
sollte der Rotlichtverstoß noch in den Akten sein, dann gilt der als Voreintragung, der das Bußgeld verdoppeln wird
Verkehrsstraftaten (hier Fahren ohne Fahrerlaubnis) sind 5 Jahre verwertbar (Alk und Drogen 10 Jahre). Beide sind damit auch noch vorhanden, die Punkte könnten eventuell gelöscht sein, als "vorwerfbarer Voreintrag" blieben diese Taten auch ohne Punkte in der Akte bestehe.
Damit reichlich Möglichkeiten, dass das Bußgeld verdoppelt wird und daher auch sehr wahrscheinlich.
Allerdings erhöht, verdoppelt sich ausschließlich das Bußgeld, die Anzahl der Punkte wie auch die Dauer des Fahrverbots bleibt gleich.
Probezeitverlängerung und Aufbauseminar ???
Du hast im Oktober 2010 einen Rotlichtverstoß gehabt, hattest Du da eine Fahrerlaubnis?
Probezeit sind zwei Jahre und beginnen mit Erteilung der ersten Fahrerlaubnis. Die kann nur ein Mal um 2 auf dann insgesamt 4 Jahre verlängert werden und es kann nur ein Mal ein Aufbauseminar vergeben werden.
Das Datum der ERSTEN Erteilung einer Fahrerlaubnis zählt dafür. Macht man danach eine weitere Fahrprüfung für eine weitere Fahrerlaubnisklasse, also zB. mit 18 Jahren die Klasse B für Auto und 3 Jahre später mit 21 Jahren dann Klasse A für Motorrad, gibt es keine neue Probezeit.
Da gibt es auch keine neue Fahrerlaubnis, sondern die bereits vorhandene Fahrerlaubnis wird nur um die entsprechende Berechtigungsklasse erweitert.
Und die Probezeit auch nicht verwechseln, vermischen mit den Einschränkungen in den ersten 2 Jahren beim Motorradführerschein.
Die Leistungsbegrenzung in den ersten 2 Jahren bei der Klasse A hat nichts mit der Probezeit zu tun. Das sind zwei völlig voneinander unabhängige Geschichten.
Hier kannst Du aber selbst auf Deinem Führerschein nachsehen: Datum der (ersten) Erteilung und ab da zwei Jahre.
Bist Du noch innerhalb dieser 2 Jahre, dann kommt auch die Probezeitverlängerung und auch das Aufbauseminar.
Sind 2 Jahre seit (erster) Erteilung vorbei, dann ist auch nichts mehr mit Probezeit.