Geschwindigkeit in Ortschaften
Durch unsere Ortschaft führt eine Ortsverbindungsstrasse, die im Zuge des Bodenerneuerungsverfahrens gebaut wurde.
Diese Strasse hat eine Breite von 4,60m
mit einem auf einer Seite anliegendem Bankett von ca. 1,30 m und einem Fußweg auf der anderen Seite.
Zur Zeit ist die Geschwindigkeit auf
30 km/h begrenzt. Die Bestebungen unseres neuen Bürgermeisters und einiger Gemeindevertreter gehen dahin die Geschwindigkeit auf 50 km/h zu erhöhen. Die Bewohner unseres Ortes sind dagegen.
Begründung:
Der Ort ist 500 m lang.
An dieser Strasse wohnen Familien mit
insgesamt 14 Klein-, Vorschul- und Schulkindern.
Für die Kinder steht kein Spielplatz zur Verfügung. Deren Leben spielt sich vorwiegend auf dieser Strasse ab.
Ist die Geschwindigkeitserhöhung rechtens?
Dann sagt doch dem BÜRGERmeister mal, wo's lang geht, wenn das auf seinem Mist gewachsen ist.
Die Frage, ob die GeschwindigkeitsERHÖHUNG rechtens ist, ist rechtlich falsch. Umgekehrt ist richtig, ob die derzeitige Limitierung auf 30 km/h rechtens ist oder weg muss.
Ausgangsbasis sind immer die geltenden Gesetze, in diesem Fall die allgemein geltenden Begrenzungen in der StVO mit dem §3 - Geschwindigkeit.
Dort ist gesetzlich festgelegt, dass die allgemeine zu geltende Geschwindigkeitslimitierung innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h beträgt.
Ausnahmen von diesen allgemeinen Limitierungen sind in der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) bestimmt:
Dort findet sich dann, dass Abweichungen von der allgemeinen Limitierung (egal ob nach oben oder nach unten) nur in Ausnahmefällen möglich sind und objektiv nachvollziehbar begründet werden müssen.
Daher und wie schon oben genannt, nicht die 50 km/h müssen begründet werden (die sind im Gesetz vorgeschrieben), sondern die Abweichung auf 30 km/h muss begründet sein und wenn es keine entsprechend anerkannte Begründung gibt, oder nicht mehr gibt, dann muss auch die Limitierung unterhalb des Allgemeinwertes entfernt werden.
Ich !vermute! mal, dass die bisherige Limitierung auf 30 km/h mit dem vorhergehenden Straßenzustand begründet war und jetzt durch die Erneuerung der Fahrbahn nicht mehr gegeben ist und entfernt werden muss.
MUSS, denn das basiert auf einer Verwaltungsvorschrift und nicht der Idee des Bürgermeisters. Wenn hier eine Limitierung ohne Begründung (weiterhin) besteht, würde sich die Gemeinde, vertreten durch den Bürgermeister sogar strafbar machen.
Ich würde mich gemeinsam mit anderen Anwohnern daran machen, die Auflistung für "berechtigte Limitierungen" zu beschaffen und daran orientiert dann nachweisen, dass an der Stelle eine besondere Gefährdung vor liegt und das Weiterbestehen der 30 km/h-Limitierung gem. den Bestimmungen der VwV-StVO begründet ist.
Dass da Anwohner sind, dass Anwohner Kinder haben, dass 50 km/h gefährlicher als 30 km/h sind, dass Lärm- und Abgasbelästigung steigen, ... sind alles keine Besonderheiten an dieser speziellen Stelle, sondern der übliche Unterschied zwischen 50 km/h und 30 km/h, der in jedem Ort in Zusammenhang mit Häusern an einer Durchgangsstraße existiert.
Es geht ausschließlich um objektiv nachvollziehbare, individuelle Besonderheiten an genau eben dieser Stelle, die zu einer Reduzierung auf 30 km/h berechtigten würde.
Ist doch schön, dass sich der Bürgermeister mal dafür einsetzt, dass die Leute nicht überall auf 30 runtergebremst werden! Dann soll man dort eben einen Spielplatz bauen und einen festen Blitzer der die Leute auch an das Tempolimit erinnert. Es ist auch die Verantwortung der Eltern dafür zu sorgen, dass die Kinder nicht auf der Straße rum rennen, wie man es täglich sieht. Und dann wird auch noch der "böse" Autofahrer angemotzt, weil man selbst nicht auf sein Kind aufpasst.
Ich halte den Bürgermeister nicht für den Ursprung.
Als Bürgermeister kann man sich mit dieser "freudigen Nachricht" bei den entsprechenden Anwohnern nur unbeliebt machen. Siehe hier, weil die Meisten nicht die Verwaltungsvorschriften kennen, an die eine Verwaltung (Gemeinde/ Gemeindevorsteher) gebunden sind.
Mit sehr großer Sicherheit ist die Ursache ein Autofahrer, der Kenntnis über die Vorschriften hat und das nun wegen neuer Fahrbahn unnötige Bremsen und anschließende Beschleunigen nicht so toll findet.
Der wird sehr wahrscheinlich ein kleines Briefchen mit der Frage nach der Begründung für das Limit an die Gemeinde geschickt haben - mit einer Frist zur Beantwortung, bis er Klage vor dem Verwaltungsgericht einreicht.
Und bis zur Antwort grinsend zu Hause sitzen, weil er längst beim Baulastträger war und weiß, dass die vorhandene Begründung keine mehr ist und den Bürgermeister ein nettes Ein in das Nest gelegt hat.
Vielleicht auch mal einen Blick in die Opposition des aktuellen Bürgermeisters riskieren.
Danke!