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Überhollen mit Überhöter Geschwindigkeit dadurch Unfall

A
anon27274689
September 25, 2008

Ich Überholte mit überhöter Geschwindigkeit(40kmh) inerhalb der Ortschaft. Dabei kam mein Auto ins Schleudern und ich beschädigte einen Zaun. Was kommt auf mich zu? Speziel in Sachen Führerschein?

A
anon61273671
September 25, 2008

Sei froh, das niemand zu Schaden gekommen ist und Du hoffentlich daraus gelernt hast.
Geldbusse, Fahrverbot...Wenn Du noch Frischling sein solltest,dann noch ne Nachschulung...

Gruß

Br

A
anon63303437
September 25, 2008

Geldbusse? Welche Linie fahren denn die Geldbusse?
Heißen die so, weil sie viel Geld kosten, oder bekomme ich Geld, wenn ich mit denen fahre?

A
anon63303437
September 25, 2008

Führerscheinentzug mind. 3 Monate, Geldbuße abhängig vom Einkommen.

VG
Tom

C
Christian84
September 25, 2008

  1. Im Zweifelsfall ist man nie zu schnell gefahren.
  2. Man fährt nie zu schnell wenn man jemanden gefährdet.
  3. Man muss sein Auto immer unter kontrolle haben.

  4. Man fährt einfach nie zu schnell um immer auf der sicheren Seite zu sein.

Jetzt mal ehrlich, wenn ich fahre habe ich immer 60 km/h auf dem Tacho, da fahre ich richtige 55 km/h. Wenn ich eins nicht tue dann über 20 km/h zu schnell fahren.

Wegen Bußgeldern kannst du googlen, online steht ein Bußgeldkatalog. Ich hoffe du lernst aus der Sache und überholst nicht so einen ''Schleicher'' innerorts.

A
anon58550229
September 26, 2008

... und eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre, falls Fahranfänger.

A
anon58550229
September 26, 2008

Je nach Staatsanwalt kriegste obendrein noch 'ne Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr an die Backe ... vor Allem, wenn mehrere unabhängige Zeugen vor Ort waren, die Deine Kamikaze-Raserei (anders kann man 40km/h überm Limit IN der Ortschaft!! nicht bezeichnen) zu Protokoll gegeben haben.

DANN wird's richtig "lustig" .... und ich weine Dir da auch keine Träne nach. Ohne MPU (landläufig: Idiotentest) würde ich Dir den Führerschein eh' nicht mehr aushändigen.

... und wenn dann auch nur ein Molekül Alkohol oder Drogen im Spiel waren - anders kann ich mir solche Fahrweise eh' nicht erklären - dann haste komplett verschissen.

F
feldmaus
September 26, 2008

Auch ich gehe davon aus, dass es 40 km/h über Limit war und das ist in jedem Fall heftig. Mein Verständnis dafür geht da gegen 0, denn das Du das Tempo nun wirklich nicht beherrscht hast, beweist allein die Tatsache, das Du Dein Fahrzeug nicht mehr beherrscht hast. Du hast andere und Dich in Gefahr gebracht.
Neben dem, was Dich bei einer zu erwartenden Strafanzeige, kann das noch weiter gehen:
Dein Versicherer kann Dich wegen Vorsatz oder wenigstens wegen grober Fahrlässigkeit in Regeres nehmen. D.h. du bezahlst den Haftpflichtschaden ggf. aus eigener Tatsache und wirst, wenn es dumm kommt auch noch hoch gestuft. Gleiches trifft für eventuelle Versicherungsleistungen in der Vollkasko zu!

Aber unabhängig dessen, habe ich da ein Problem, was Deine Angaben angeht:
* Woher kommt die Erkenntnis, das es 40 km/h zuviel waren? Deine eigenen Angaben? - Dann bist Du nicht nur leichtfertig und ungeschickt beim Autofahren, sondern haust Dich selbst noch in die Pfanne! Solche Angaben sollte einem der Staatsanwalt beweisen. Niemand ist bei seiner Aussage verpflichtet sich selbst zu belasten.
* Sollte es sich um einen Bereich mit Geschwindigkeitsbegrenzung handeln, wäre zu prüfen, ob die entsprechenden Schilder auch deutlich genug zu sehen waren. Wäre die V max 30 km/h dann wärst Du evetl "nur" 20 km/h über dem Maximaltempo, was Du angenommen hattest. Das Einschalten eines Anwaltes wäre in jedem Fall sinnvoll - und das schon vor dem ersten Protokoll, das Du bei der Polizei unterschreibst.

So könnten sich die Folgen für Dich in Grenzen halten.
Das schreibe ich nicht um Deine rücksichtslose Raserei zu rechtfertigen oder gar zu billigen. Aber das Recht sollte für alle gleich sein und Anwälte sich dafür da, Dir auch dann zur Seite zu stehen, wenn Du Sch.... gebaut hast. Manch einem reicht so eine Lehre und sei wem auch immer dankbar, dass es wohl nur bei Blech oder Holzschaden blieb. Der ist reparabel. Die Gesundheit oder das Leben eines anderen (oder auch Deines)hingegen wären für immer geschädigt!