Dankeschön für die weiterführende Information!
Lettische Auto auf Deutschen Straßen?! Auch wenn man Lettische Bürger ist!
Hallo.
Da mir im Ausländerrecht keiner helfen konnte, versuche ich es einfach nochmal hier.
Also mich interessiert folgender Fall:
Person A ist Ausländer (innerhalb EU - Lettland) und Sohn von Person B. Beide sind lettische staatsbürger.
Nun möchte Person A mit dem im Ausland angemeldeten Auto von Person B nach Deutschland fahren und dort mit dem Auto eine gewisse Zeit verbleiben. Nur Person A ist lettische Staatsbürger mit einen festen Wohnsitz in Deutschland und einen temporären Wohnsitz im Ausland.
Ist es Person A gestattet sich mit dem Kfz in Deutschland aufzuhalten?
Was war mit diese 185 Tage?
Was wäre mit mir, wenn ich jede 5 Monate nach Lettland mit Fähre das Fahrzeug verschiffe. Und in ein paar Tagen fahre zurück? Ich habe dann ein Beweismittel das Mein Fahrzeug Deutschland verlassen hat, und jetzt gerade angereist ist.
Vielen Dank schonmal im vorraus.
Die 185 Tage gelten pro Jahr und beginnen mit der ersten Einreise.
Entscheidend ist wie viele Tage insgesamt pro Jahr das Auto in Deutschland genutzt wurde.
Du kannst in dem Jahr mit dem Auto so oft zurück nach Lettland und wieder nach Deutschland einreisen wie Du möchtest - das ändert nichts.
Die Tage werden bei einer neuen Einreise nicht wieder auf Null gesetzt.
Also zwischendurch kurz ausreisen und dann wieder einreisen und sagen "Ich bin gerade erst gekommen" ist keine gute Idee.
Das kann meines Wissens nach als versuchte Steuerhinterziehung gewertet werden und zieht ein Strafverfahren nach sich.
Steuerhinterziehung deshalb weil Person A - ebenfalls ab dem ersten Tag in Deutschland - für diese Zeit in Deutschland KFZ-Steuern zahlen muss!
Der Wagen wird von Person A in Deutschland genutzt und Person A hat auch einen Wohnsitz in Deutschland - also Steuern zahlen, egal ob der Wagen Person B gehört und im Ausland zugelassen ist.
Allerdings gilt für im Ausland zugelassene Fahrzeuge ein spezieller pauschaler Steuersatz von ungefähr 50,- Cent/Tag.
Dazu kommt noch:
Wenn Person A den Wagen länger als die 185 Tage pro Jahr in Deutschland nutzt dann MUSS der Wagen auch in Deutschland zugelassen werden!
Die Zulassung auf Person B in Lettland wird nach Ablauf dieser 185 Tage in Deutschland nicht mehr anerkannt.
Person A würde dann mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug herumfahren.
Zitat:
"Also zwischendurch kurz ausreisen und dann wieder einreisen und sagen "Ich bin gerade erst gekommen" ist keine gute Idee."
Absolut richtig, das ist in dem Zusammenhang überhaupt keine gute Idee.
Zitat:
"Das kann meines Wissens nach als versuchte Steuerhinterziehung gewertet werden und zieht ein Strafverfahren nach sich."
Nicht ganz, die Steuerhinterziehung besteht bereits dann, wenn man Steuern hätte zahlen müssen, dies aber nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt hat.
Dieses Aus- und wieder Einreisen wird genau als das gesehen und bewertet, was es auch sein sollte: neben der Steuerhinterziehung noch der absichtliche Versuch, die Behörden zum Verdecken einer Straftat (der Steuerhinterziehung) zu täuschen.
Mit dem Aus-Einreisen ist natürlich nicht nur die Möglichkeit geplatzt, irgendwas mit "habe ich nicht gewusst" zu erzählen und eventuell eine geringere Strafe wegen einfacher Fahrlässigkeit zu erhalten.
Im Gegenteil, bei bewusstem Täuschungsversuch gibt es dann noch einen Zuschlag gegenüber der ohne Täuschungsversuch üblichen Strafe.
Auch so ein Klassiker, wo die eigene mühsam ausgedachte Handlung, dafür bezahlte Kosten und dann vorgebrachte Argumentation genau das Gegenteil von dem bewirkt, was man damit eigentlich bewirken wollte.
Ausländerrecht ist hier ohnehin nicht betroffen. Im Ausländerrecht geht es um die Person selbst, also Themen wie Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, Recht auf Sozialleistungen (Kindergeld, Studienbeihilfe, ...), eben alles, was direkt mit der Person zusammen hängt.
Kraftfahrzeug ist nicht Personen-, sondern "Sachen"-Recht und damit KFZ-Steuerrecht, KFZ-Zulassungsrecht, Zollrecht bei Fragen von Importen (Einfuhrabgaben, Umzugsgut, Handelsware, ...), ...


























