Kupplung ist ein sogenanntes Verschleißteil und damit aus der Garantie - nichts weiter als ein klassischer Vertrag - ausgeschlossen.
Was vertraglich grundsätzlich, pauschal und immer ausgeschlossen ist, wird kein Anwalt auf diesem Planeten dort hinein bekommen.
Und wie ich bereits geschrieben habe: Blau angelaufen ist ein praktisch absolut sicheres Anzeichen für eine missbräuchliche, nicht übliche Nutzung.
Also selbst wenn es sich hierbei nicht um ein Verschleißteil handeln würde, würde die Garantie trotzdem nicht greifen, denn eine missbräuchliche Nutzung mit erheblicher Überlastung ist kein technischer Defekt und deckt daher keine Garantie.
Kannst Du alles gleich vergessen, unnötiger Aufwand und führt nur für Dich mit viel Schwung, Arbeit und Aufregung voll gegen die Wand.
Auch wenn Anwälte hier gerne eine doch gewisse Chance sehen, der man zumindest anfänglich nach gehen sollte, insbesondere mit einer RSV im Hintergrund - so bezieht sich diese Sicht nur auf deren Honorar - nicht wenig, schnell und leicht verdient - aber nicht auf eine tatsächliche juristische Chance für Dich.
Die Einhaltung eines Vertrags, in dem die Kupplung ausgeschlossen ist - aus die Maus und dies noch bevor es angefangen hat.
Einzige juristische Möglichkeit !könnte! hier die Sachmangelhaftung ("Gewährleistung") aus dem Gebrauchtwagenkauf mit dem schon beim Kauf vorhandenen aber noch nicht erkennbaren Mangel sein.
Kaufvertrag prüfen, Fristen ansehen und sollten die Fristen noch nicht abgelaufen sein, entsprechend handeln, Beweislast ist zu beachten.
Sind bei der Sachmangelhaftung auch bereits die Messen gesungen, oder können wegen der Beweislast nicht gesungen werden, dann bleibt nur ein Antrag auf (freiwillige) Kulanz.
Was bei einem Mangel aufgrund zweifelsfrei erkennbarer Überbeanspruchung sicher nicht ganz einfach bei der Formulierung der Bitte sein wird.