Fahrzeuge ab einem gewissen Bj. haben eín europaweit einheitliches Dokument, das sich Certificate of Conformity (COC) nennt. Frage zuerst den Händler danach, ob er dieses Dokument für das Fahrzeug hat oder besorgen kann.
Damit und mit dem Fahrzeug zur HU und AU in Deutschland und sodann zur Straßenverkehrsbehörde (Zulassungsstelle), die die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Til II ausstellt (Fahrzeugpapiere) und das Fahrzeug zulässt.
Gibt es das COC-Papier nicht, muss in D eine sog. Vollabnahme gemacht werden nach § 21 StVZO. Das ist teurer und kann erhebliche Zusatzkosten verursachen, falls der Sachverständige Dinge feststellt, die so nicht den deutschen Bestimmungen entsprechen. Das kann bei einem Campingfahrzeug von der Gasanlage über Einbauteile bis zu Fahrwerksdetails reichen und ist schwer einschätzbar. Nach erfolgter Vollabnahme dann die oben beschriebene Zulassungsprozedur.
Die Überführung aus Italien könnte mit einem dortigen Überführungskennzeichen erfolgen (auch hierzu mal den Händler fragen, wie das in Italien läuft. In den Niederlanden, weiß ich, macht der Händler das online und stellt ein Pappschild zur Verfügung, mit dem dann übrigens auch in D die TÜV-Prozedur erledigt werden darf).
Falls eine Vollabnahme notwendig ist, würde ich zunächst Kontakt mit dem Sachverständigen aufnehmen, der diese nachher durchführen soll und eventuelle Details mit ihm besprechen. Bei meinem holländischen Wohnanhänger musste z.B. (dusseligerweise) das verzinkte Fahrgestell mit dem Aufbau-Rahmen nachträglich verschweißt werden.