30 km/h innerorts trotz Bundesstraße?
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Wir wohnen in Wiesenburg (kleines beschauliches Dorf) und vor ein paar Jahren wurde die Straße neu gemacht. Blöderweise mit Pflastersteinen! Die Wände / Decken 7 Fassade in sanierten Häusern reißt zeitnah nach der Sanierung. Die Straße führt zur Schule bzw. den Schulbussen. In 3 aufeinanderfolgenden scharfen Kurven (schlechte Übersicht) weichen die LKW´s regelmäßig auf den Bürgersteig aus. Die 2 Dörfer etwas weiter haben jeweils 30 km/h.
Meine Frage:
Was ist notwendig um unser Dorf auch auf 30 km/h ( auch wenn nur für LKW) runterzuregeln? Welche Vorraussetzungen müssen dafür gegeben sein?
Danke im Vorraus
Veränderungen der allgemeinen Begrenzungen aus §3 StVO (50 innerhalb gO - 100 außerhalb gO - 130 Richt auf Autobahnen und autobahnähnliche Straßen), benötigen eine objektiv nachvollziehbare Begründung, steht genau so in der Verwaltungsverordnung (VwV) zu §3 StVZO.
Das kann vieles sein, Lärmschutz, Mängel in der Fahrbahn, besondere Örtlichkeit (Kindergarten, Blindenheim, ...), gefährliche Kurven, ..., eben alles, was eine Reduzierung gegenüber dem Üblichen nachvollziehbar begründet.
Geht als Anwohner zu Eurem Häuptling und schlagt eine Begrenzung mit entsprechender Begründung vor, ansonsten am Gemeinderat vorbei an den zuständigen Baulastträger bzw. Straßenverkehrsbehörde.
Ob das nun eine Bundes-, oder Landes-, oder Gemeindestraße ist, ist von einer Limitierung völlig unabhängig.
Diese Klassifizierung regelt "nur", wer der zuständige Baulastträger ist, wer für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich ist (zB. Winterdienst, Reinigung Straßengraben, ...), wie die Kostenschlüssel zwischen Bund, Land und Gemeinde für Erhalt oder Neubau verteilt sind.