Nicht schlecht.
Ein Zwangsabmeldung kann nur die Zulassungsbehörde selbst machen, zB. wenn die Versicherung nicht mehr bezahlt wird. Das hat aber nicht unerhebliche Kosten zur Folge und eigentlich immer ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den Fahrzeughalter, also Dich zur Folge.
Abmelden kannst Du den Wagen vermutlich auch nicht, denn dafür brauchst Du die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung 2 und 1, ex "Brief" und "Schein") und beide Nummernschilder zum Abkratzen der Zulassungsplakette.
Kaufvertrag nutzt auch nichts, zum Einen ist es doch bereits das Eigentum Deines Vaters und nicht Deines, dementsprechend kannst Du das Ding nicht verkaufen; zum Anderen hat Eigentum nichts mit der Zulassung und Halterschaft des Fahrzeugs zu tun. Selbst wenn ein Verkauf möglich wäre, verändert das nichts an Deiner Halterschaft.
Die Polizei kümmert sich auch nicht darum, denn was hier läuft, ist einerseits eine reine Privatsache, reines Zivilrecht; andererseits liegt hier eine Ordnungswidrigkeit des Verkäufers vor:
Man ist verpflichtet eine "Veräußerungsanzeige" der Zulassungsstelle zuzusenden, in der der Verkäufer gegenüber der Zulassungsstelle bestätigt, dass Kennzeichen und Zulassungspapiere übergeben wurden, und der Käufer per Unterschrift bestätigt, dass er diese Dinge vollständig erhalten hat.
Hat man dieses Dokument vergessen, dann hat man selbst eine Ordnungswidrigkeit begangen, und es sollte eigentlich bekannt sein, dass man keine Rechte und Ansprüche erhalten kann, weil man sich rechtswidrig verhalten hat.
Derzeit sieht es so aus, dass Du der Fahrzeughalter bist, für die Zahlung der KFZ-Steuer und Einhaltung der Versicherungspflicht verantwortlich bist und dann noch so richtig Probleme bekommen wirst, wenn mit dem Wagen irgendwelcher Blödsinn gemacht wird und Du als Halter zB. über eine Fahrtenbuchauflage oder der Halterhaftung bei Parkverstößen in die Pflicht genommen wirst.
Und dies auch noch so lange, bis der Käufer das Fahrzeug auf seinen Namen ummeldet. Mal ganz objektiv betrachtet, wie glaubhaft ist eine Geschichte über einen unbekannten Fremden, wenn es um Dinge wie zB. Fahrerflucht geht?
Gehe mit Deinem Vater zu einem Anwalt (Fachanwalt Verkehrsrecht!), der den gesamten Ablauf durch sortiert und dann die notwendigen Schritte bei den richtigen Stellen einleiten kann.
Eine andere Lösung gibt es nicht, wenn der Käufer den Wagen nicht ummeldet.