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Verwanung mit Bußgeld

C
Cassi95
May 23, 2014

Ich habe am 13.5.14 auf dem gehweg gepark um mir ein döner zu holen heute kommt ein schreiben wegen parken auf dem gehweg in Höhe von 20€
Das wahren Vieleicht 5 Minuten wo ich beim döner dring wahr ... Da ein gewisser Herr das von dem rahthaus aus gesehen hat und die Person ist der Zeuge das ich da geparkt habe aber ich habe kein Strafzettel an der Scheibe gehabt oder sonst was
Ist das jetzt rechtlich oder nicht ich weis nicht ob ich das jetzt zahlen soll was meint ihr ?

M
meiermeido
May 23, 2014

Ich würde sagen Du musst zahlen. Ob 5 Minuten oder mehr oder weniger ist uninteressant. Auf Gehwegen parken ist verboten. Daher wirst Du zahlen müssen, wenn dieses von dem Herrn vor dem Rathaus zur Anzeige gebracht wurde.

A
anon18010486
May 23, 2014

Du musst zahlen, Punkt aus. Egal wie lang und warum du da standest und egal wer der Fahrer war. Bei Parkverstößen haftet in Deutschland der Halter.

A
anon18010486
May 23, 2014

Wieso solltest Du nicht bezahlen müssen?

Parken ist auf dem Bürgersteig verboten, Du wurdest erwischt, es existiert ein Zeuge - wo soll da noch eine "Lücke" sein?

Gut, mit 2-3 Schreiben (Porto je 60 Cent) könnte man mit etwas Glück aus dem Verwarngeld eine Halterhaftung mit 18,50 Euro machen.

Mit etwas Pech kann daraus allerdings auch ein Bußgeldbescheid über 43,50 Euro werden (20 Euro Bußgeld plus 23,50 Verfahrenskosten).

Dass ein Knöllchen unter dem Wischer sein muss, ist die gleiche Sache wie mit der Mütze bei einem Polizisten - urban legend.

Immer mehr Fahrzeuge haben keine zum Unterklemmen geeignete Wischer, viele Kommunen verzichten aus Kostengründen grundsätzlich auf den Zettel unter dem Wischer und funktioniert trotzdem.

A
anon18010486
May 23, 2014

Im Endeffekt zahlt also der Halter wenn der Fahrer nicht preisgegeben wird, meinte ich.