Hmm, wo Du es sagst, passt schon, dann eben aus der anderen Richtung 😉
Der Wagen ist erst 3 Jahre alt, damit hat der Geschädigte Anspruch auf Vertragswerkstatt und Reparatur nach Herstellervorschrift. Da kann der Preis schon passen.
Muss aber nicht. Ich würde den Schaden der eigenen Versicherung melden und die regulieren lassen. Ab einer Schadenshöhe von ~300-500 Euro belässt es eine Versicherung nicht bei einem KVA, sondern schickt ihren eigenen Gutachter.
Da eine Versicherung ungern mehr als notwendig bezahlt, ist man da schon in richtigen Händen. Unabhängig davon, bist Du ohnehin verpflichtet, den Schaden Deiner Versicherung zu melden, was man auch machen sollte.
Einen sogenannten Rückkauf des Schadens ist innerhalb von 6 Monaten nach Regulierung möglich, um seinen Schadensfreiheitsrabatt nicht steigen zu lassen.