Fehler muss man suchen, irgendwas wird es sein.
Das grundsätzliche Vorhandensein eines Kat wird nicht die Ursache sein. Entfernen geht zulässig ohnehin nicht. Erlöschen der BE nach §19.2 StVZO (Verschlechterung der Abgaswerte), und nach ein paar Unannehmlichkeiten, Strafen und viel Rennerei auch die Zulassung.
Und wenn das erst mal gelaufen ist, dann wird das mit der H-Zulassung auch nichts mehr, selbst wenn der Kat wieder eingebaut wird.
H-Zulassung ist nicht nur das Fahrzeugalter und ein paar technische Anforderungen, sondern auch die Zuverlässigkeit des Halters - und die wäre mit einer derartigen Aktion dann den Bach runter.