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Alkohol

A
anon83048189
March 06, 2014

Hallo

Ich habe vor einem Jahr meinen Führerschein mit 1,4 abgegeben und seit jänner hab ich ihn wieder. Gestern wurde ich mit 0,66 aufgehalten, jetzt ist meine frage ob das stimmt das mich "nur" eine geldstrafe und ein eintrag im Vormersystem erwartet???

MFG Patrick

A
anon95303328
March 06, 2014

Du solltest dann besser keinen Führerschein mehr bekommen. Wenn du nach einem Jahr deinen Lappen erst wiederbekommen hast und wegen Alkohol eine erneute Strafe mit ev. endzug rechen mußt.

A
anon52228709
March 07, 2014

Strafe so in etwa

ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Wahrscheinlich wird dann noch eine MPU angeordnet, was ebenfalls nochmal ins Geld geht und wo man nachweislich Alkoholabstinenz (Blutbildnachweis) nachweisen muss und dem Verkehrspsychologen plausibel machen musss, dass man in Zukunft mit Alkohol nicht mehr am Straßenverkehr teilnimmt und das wird da Wiederholungstäter schwierig werden. Es kann dann also sein, dass man den Führerschein erst nach dem Bestehen des MPU-Tests, der auch einen Psychologischen Test beinhaltet, zurückbekommt (kann sich durchaus über 1 Jahr hinziehen, wenn man den Test nicht Besteht). Die alleinige Angabe das man den Führerschein für die Arbeit braucht reicht nicht zum Bestehen des MPU-Tests, denn es geht allein um die Alkoholproblematik. Na dann viel Erfolg.

A
anon18010486
March 07, 2014

Was geht in diesen Köpfen vor? Es gibt kein Menschenrecht auf eine Fahrerlaubnis. Eine Fahrerlaubnis zu haben, muss ein Privileg derer sein, die damit verantwortungsbewusst umgehen und nicht das Leben anderer leichtfertig auf's Spiel setzen.

A
anon52228709
March 07, 2014

Meine Antwort (siehe oben) bezieht sich auf Dtl. und nicht auf Österreich! Bitte dies zu beachten.
Für Österreich gilt folgender Link

http://www.api.or.at/sp/texte/001/004/sankt%20verwaltunsstrafrecht.htm