Strafe so in etwa
ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Wahrscheinlich wird dann noch eine MPU angeordnet, was ebenfalls nochmal ins Geld geht und wo man nachweislich Alkoholabstinenz (Blutbildnachweis) nachweisen muss und dem Verkehrspsychologen plausibel machen musss, dass man in Zukunft mit Alkohol nicht mehr am Straßenverkehr teilnimmt und das wird da Wiederholungstäter schwierig werden. Es kann dann also sein, dass man den Führerschein erst nach dem Bestehen des MPU-Tests, der auch einen Psychologischen Test beinhaltet, zurückbekommt (kann sich durchaus über 1 Jahr hinziehen, wenn man den Test nicht Besteht). Die alleinige Angabe das man den Führerschein für die Arbeit braucht reicht nicht zum Bestehen des MPU-Tests, denn es geht allein um die Alkoholproblematik. Na dann viel Erfolg.