Ich kann nicht sagen, wie das in der Schweiz nun ausschaut, definiert ist oder ob mit der Anfrage aus der Schweiz an das KBA bereits eine Meldung durchgeführt wurde.
Für Deutschland wären die Messen gesungen - MPU, ohne jeden Zweifel.
Eine Fahrtätigkeit über eine Bewegung des Fahrzeugs muss nicht vorhanden sein, es genügen hinreichende Vorbereitungshandlungen, um den Sack zu machen zu können.
Sitzend auf dem Fahrersitz allein reicht noch nicht, mit steckendem Zündschlüssel braucht man schon einen guten Anwalt und viele weitere Details, um den Kopf aus der Schlinge zu bekommen, mit laufendem Motor gelingt das jedoch nicht mehr. Die reinen Anscheinsbeweise sind so eindeutig ausgerichtet, dass hier die Beweislast kippt und man als Beschuldigter nachweisen muss, dass es nicht zu einer Fahrt gekommen wäre.
Ist hier nicht nur schwer, sondern komplett ausgeschlossen. Hier liegt in kurzer Vergangenheit bereits eine schwerwiegende Alkfahrt vor, die eine MPU zur Folge hatte, was der Nachweis von einem Kontrollverlust (Trennung Alk/Fahren) unter Alkeinfluss ist.
Man wird sich mehr als schwer tun, nach einem bereits bewiesenem Kontrollverlust unter Alk nun darstellen zu können, dass man unter einem derartig hohen Alk-Einfluss so weit die Kontrolle hatte, dass es zu keiner Fahrt gekommen wäre.
Vergleiche mit LKW-Fahrern sollte man lassen, die sitzen zwar auch je nach Witterung mit laufendem Motor im Fahrzeug, aber eher selten mit dann auch über 2 Promille Blut-Alk, und wenn doch, dann für eine sehr lange Zeit nicht mehr. Derartig unpassende Vergleiche lassen ziemlich schnell darauf schließen, dass man den Gegenüber für bekloppt hält.
Auch "Begründungen" oder "Entschuldigungen" für den massiv alkoholisierten Zustand sind unangebracht - es gibt keinen Rechtfertigungsgrund, sich zu betrinken. Nicht einen einzigen, auch nicht ohne Fahrzeug, und dies solltest Du eigentlich auch im Rahmen der bereits ersten MPU gelernt haben.
Unabhängig vom weiteren Verlauf, empfehle ich Dir, umgehend und dauerhaft Hilfe zu suchen, die Dir in Deiner massiven Alkoholproblematik hilft.
Was diesen weiteren Verlauf an geht, gehe mit erheblicher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass Du demnächst ein Schreiben von der Fahrerlaubnisbehörde bekommst, in der eine MPU gefordert wird.
Da hier der Alkpegel weit im Bereich der Straftat und auch noch eine Wiederholungstat ist, vermute ich sogar, dass demnächst die Polizei vor der Tür stehen wird und den Führerschein im Rahmen einer vorläufigen Beschlagnahme sicherstellen wird. "Spielchen" hätten keinen Sinn, da hier dann eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen wird und jede weitere Fahrt dann noch ein "Fahren ohne Fahrerlaubnis" darstellt.
Sollte dann auch deutlich sein: Zugangsvorraussetzung zu der MPU sind 12 Monate Abstinenznachweis und im Rahmen der Vorbereitung eine doppelte Aufarbeitung. Nicht nur der Auslöser selbst, sondern auch die Fragestellung, warum die Aussagen zum zukünftigen Verhalten aus der ersten MPU so daneben gegangen sind.


























