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Kann ein 84 jahriger ein Auto kaufen?

A
anon60788192
September 15, 2008

kann ein 84 jahriger ein Auto kaufen? (Autokauf)

A
anon18010486
September 15, 2008

Wenn er die Kohle hat.

A
anon58550229
September 15, 2008

JA

P
PepeJones
September 15, 2008

na sicher. solange er voll geschäftsfähig ist

104 BGB f.

A
anon32625740
September 15, 2008

Wiso, bekommt der keinen Kredit mehr?

K
kasimir02
September 15, 2008

Ja sicher...
Ich denke Pepejones hat den Nagel auf den Kopf getroffen.

A
anon63303437
September 15, 2008

Hallo,
warum sollte ein 84jähriger kein Auto kaufen dürfen?
Solange er aufgrund seiner geistigen Fitness noch voll geschäftsfähig ist, uns das ist man solange das Vormundschaftsgericht einem diese aufgrund eines ärztlichen Gutachtens nicht aberkannt hat.
Die Frage ist, ob der 84 jährige den Wagen komplett bezahlen kann. Mit einer Finanzierung könnte es aufgrund des Alters eventuell schwierig werden.

P
PepeJones
September 15, 2008

nebenbei und etwas offtopic:

es kam neulich mal die frage auf, ob personen über 70 jahren ein auto (ich glaube es war in den usa) mieten können. jetzt habe ich tatsächlich gesehen, dass einige internationale autovermietungen den verleih an über 70 jährige ausschließen!

A
anon18010486
September 15, 2008

Fragen wir mal so: Warum sollte ein 84-jähriger (ist ansich egal welchen Alters) kein Auto kaufen können?

K
kasimir02
September 15, 2008

Ob man das aber so pauschalisieren kann? Es gibt auch genug 20 Jährige denen ich nicht mal nen Tretroller geben würde.😉

A
anon60788192
September 15, 2008

Danke soweit fuer all die Info,
Der aeltere Kaufer zahlt bar, hat auch einen gueltigen Fuehrerschein, kann allerdings nicht selbst fahren.
Auf wen wird dann das Auto zugelassen, und wer nimmt die Versicherung auf?

P
PepeJones
September 15, 2008

natürlich g

aber es hat mich doch überrascht, dass (ich glaube es war avis) sowas ganz klar international festlegt!

K
kasimir02
September 15, 2008

Na ja Irgendwelche Statistiken werden die schon Zugrundelegen.

P
PepeJones
September 15, 2008

er könnte sich in einem die freie willensbestimmung ausschließenden zustandes krankhafter störungen der geistesfähigkeit befinden. so der 104 bgb. dann wäre seine willenserklärung, also der vertrag, nichtig

P
PepeJones
September 15, 2008

versichererdenken: risiko = raus damit

P
PepeJones
September 15, 2008

gilt ja für die U21 genauso

A
anon58550229
September 15, 2008

[Zitat -- Original von srm]
Danke soweit fuer all die Info, Der aeltere Kaufer zahlt bar, hat auch einen gueltigen Fuehrerschein, kann allerdings nicht selbst fahren. Auf wen wird dann das Auto zugelassen, und wer nimmt die Versicherung auf?
[ZitatEnde]

So lange der ältere Herr einen gültigen Führerschein vorweisen kann, kann er den Wagen auf seinen Namen als Versicherungsnehmer versichern lassen.

Zugelassen werden kann es ebenfalls auf seinen Namen .. dazu ist nicht mal ein gültiger Führerschein nötig, sondern nur sein Personalausweis als Ausweisdokument.

Natürlich kann der Wagen auch auf jede andere Person; z.B. den ständigen Fahrer zugelassen werden.

+++ Also Alles nach Belieben +++

A
anon63303437
September 15, 2008

Per Kommentar hat sich gerade der Fragesteller an mich gewandt und die Frage etwas konkretisiert. Der ältere Herr ist also flüssig und würde das Auto bar bezahlen. Er ist auch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, kann aber nicht selber fahren. Die Frage, die ich nun zur allgemeinen Diskussion hier mit einstelle, bezieht sich darauf, wer nun die Versicherung pübernimmt und auf wen das Auto zugelassen werden soll.

Also lieber srm,
da gibt es mehrere Möglichkeiten. Der ältere Herr kauft das Auto und überlässt das Auto dem potentiellen Fahrer zur Nutzung. Versicherung und Zulassung können auf den Fahrer laufen. Der ältere Herr kann aber auch das Auto auf seinen Namen zulassen und auch versichern und das Auto trotzdem seinem Fahrer zur Nutzung überlassen.

Hat da jemand eventuell noch andere Infos?

VG
Tom

P
PepeJones
September 15, 2008

wer das auto kauft und wer dann damit fährt, es anmeldet usw. sind zwei ganz unterschiedliche kisten!

solange er geschäftsfähig ist und den wagen bezahlt, kommt der kauf zustande.

was der ältere herr dann damit macht ist seine sache. ein kauf ist ja nicht an eine zulassung und versicherung gebunden. das kann dann z.b. sein enkel machen

P
PepeJones
September 15, 2008

genau

A
anon63303437
September 15, 2008

für manchen 21 jährigen eher, als für manch 70 jährigen. Das kann man natürlich nicht pauschilsieren

K
kasimir02
September 15, 2008

Er kann es auch auf sich zulassen. Nur muss er dann aber auch mit der Hochstufung leben, wenn ein anderer einen Unfall verursacht.

P
PepeJones
September 15, 2008

das kann man natürlich nicht pauschalisieren. aber die vermieter tun es

P
PepeJones
September 15, 2008

mal sehen, wann die demographische entwicklung in deren köpfen angekommen ist. ich vermute mal, die werden das limit zeitnah nach oben korrigieren

A
anon18010486
September 15, 2008

Was ist daran so ungewöhnlich, daß sich wohlhabendere ältere Leute ein Auto kaufen, es zulassen und versichern und sich dann einen Chauffeur halten?

P
PepeJones
September 15, 2008

jaja, keine angst. der S600 mit integrierter klorolle ist gesichert...

A
anon18010486
September 15, 2008

Zitat "wenn wir mal 84 sind siehts anders aus..."

Richtig, denn wenn ich 84 bin, kauf ich mir kein Auto, sondern ein Motorrad. Und zwar eins, das richtig abgeht und keine sone amerikanische Reisetoilette.

P
PepeJones
September 15, 2008

nix. und "wohlhabend"? muss gar nicht sein

die heute 84-jährigen haben noch das geld dazu (nicht alle für den chauffeur vielleicht 😉)

wenn wir mal 84 sind siehts anders aus...