Eine Überwachung öffentlicher Bereiche ist grundsätzlich unzulässig und widerspricht dem Selbstbestimmungsrecht aus Artikel 2 Grundgesetz. Ein pauschales Beweisverwertungsverbot ist daher immer vorhanden - selbst bei Mord, was schon passiert ist:
Ein Mord auf einem Autobahnrastplatz durch einen LKW-Fahrer und ein Verwertungsverbot der Aufzeichnungen einer Mautbrücke unmittelbar hinter dem Rasthof.
Es gibt ein einziges Urteil, was die Beweisverwertung eines Dash-Cam Videos für zulässig erklärt hat, das war Mitte letzten Jahres durch einen Amtsrichter in München und das wird unter Juristen hoch kritisch betrachtet.
So hoch, dass es als praktisch ausgeschlossen gilt, dass dieses Verfahren und Urteil eine zweite Instanz überlebt hätte.
Was nur aufgrund der dort verhandelten Konstellation nicht möglich war: Derjenige, der aufgrund des Videos verurteilt wurde, hatte selbst eine Auswertung des von ihm aufgezeichneten Videos gegen den Widerstand der Gegenseite gefordert, damit konnte er dann kein Verfahrensfehler des Gerichts mehr geltend machen, dies wäre aber notwendig für die nächste Stufe gewesen.
Die Kameras in "Nobel"-Fahrzeugen haben keine Aufzeichnungsfunktion, das wäre grundgesetzwidrig und ist daher zumindest in Deutschland völlig ausgeschlossen.
Das sind ausschließlich Assistenzsysteme, die nachts oder zB. auch bei Nebel durch die eingesetzte IR-Technik deutlich weiter sehen können, als das menschliche Auge und auf dem Monitor auch Dinge, Hindernisse zeigen, die für den Fahrer ansonsten nicht erkennbar sind.
Was möglich wäre, ist das schon angesprochene Verhalten gegenüber der gegnerischen Versicherung. Dies sollte aber niemals ohne Anwalt gemacht werden, denn hier ist der Bereich zwischen legalem Übermitteln und einem Straftatbestand nur sehr dünn.
Forderungen stellen, in dem man einen Straftatbestand begeht, das kommt nicht gut. Die Chancen sollten ohnehin nicht sonderlich hoch eingeschätzt werden, denn weigert sich die Versicherung, dann bleibt nur der Klageweg und dort unterliegt das Video dann wieder einem Beweisverwertungsverbot und ist damit faktisch nicht vorhanden.
Als Urlaubsvideo ganz nett, ich habe selbst eine Cam, aber als ein "Beweis" sollte man die Sache so einschätzen, wie sie ist und noch ganz lange ohne Grundgesetzänderung bleiben wird - wertlos.
Die Entscheidung eines einzelnen Amstrichters, der von seinem Gerichtspräsidenten gerügt und versetzt wurde, weil er Entscheidungen zum Grundgesetz getroffen hat, zu denen er aufgrund seiner Funktion nicht befugt ist (Amtsgericht, mit derartigen Fragen beschäftigen sich nicht mal Landgerichte, sondern geben dies zur Klärung direkt an ein OLG weiter), sollten nicht als "Grundsatzurteil" gepuscht werden.