Hallo,
ich habe eine Verwarnung mit Verwarngeld bekommen über 10,00€ weil ich vor einem Einkaufsmarkt geparkt und keine Parkscheibe im Auto hatte.
Ein Knöllchen habe ich nicht bekommen sondern nur dieses Verwarngeld nach zwei Wochen.
Ist denn so eine Vorgehensweise überhaupt korrekt?
Ohne vorher ein Knöllchen zubekommen habe ich ein Verwarngeldbescheid bekommen,ist das korrekt?
A
arnoldhelsa
December 20, 2013
A
anon18010486
December 20, 2013
Natürlich ist das korrekt. Das Knöllchen am Fenster könnte ja auch durch Witterung oder Fremde entfernt worden sein! Die Polizei schreibt einen ja auch manchmal auf, ohne überhaupt anzuhalten und die Überraschung kommt dann per Post.
A
anon18010486
December 20, 2013
Wäre schön, wenn das unzulässig sein würde.
Bei mir kann kein Knöllchen angebracht werden, zumindest ohne die nicht geringe Gefahr einzugehen, eine erhebliche Beschädigung zu hinterlassen (Wischer sehr tief unter der Haube).
Auch der kommende McLaren wäre interessant, der hat keine Scheibenwischer mehr - immer freies Parken.
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