Ob der Preis "in Ordnung" ist, kannst nur Du sagen.
"Wert" hat immer viel mit dem persönlichen Empfinden zu tun, ob man eine Summe x für einen Gegenstand y ausgeben will, oder einem zu hoch erscheint und nicht kauft.
Muss Dir in der Situation "wert gewesen" sein, denn Du hättest sonst kaum unterschrieben. Zweifel hinterher hat so ziemlich jeder. aber sind kein Rücktrittrecht.
Ob der Verkäufer noch hätte im Preis weiter herunter gehen können, kann nur der sagen. Er hat einen Einkaufspreis, er hat Kosten, seine Brötchen bekommt der auch nicht beim Bäcker, nur weil er freundlich lächeln kann, da gibt es auch einen Mindestpreis, unter den er nicht drunter kann.
Ob Du diesen Mindestpreis erreicht hast oder nicht, liegt an Deinem persönlichen Verhandlungsgeschick. Wenn Du da wiederum Zweifel an Deinen Fähigkeiten hast, dann kann das stimmen, kann auch unberechtigt sein, aber auch hier gibt es kein Rücktrittrecht aufgrund eigener Zweifel.
Für "Tageszulassung" gibt es keinerlei definierte Begrenzungen, weder in der Begrenzung des tatsächlichen Zulassungszeitraums von einem einzigen Tag, noch in der Begrenzung der Laufleistung.
Ein Fahrzeug mit sogenannter "Tageszulassung" ist ein klassischer Gebrauchtwagen, der zugelassen war und während der Zulassungszeit auch als "normales KFZ" genutzt werden darf.
Es gibt Definitionen beim "Neuwagen":
der darf noch nicht zugelassen gewesen sein und der darf auch nicht einer KFZ-üblichen Nutzung zugeführt gewesen sein.
Bedeutet aber nicht, dass der praktisch null Kilometer haben darf. Sämtliche Fahrstrecken, die nicht im Rahmen einer klassischen Nutzung, sondern
im Rahmen der Produktion stehen
(Testfahrten und Prüfungsfahrten vor Auslieferung an den Händler, Überführungsfahrten zu zB. besonderen Fachbetrieben für Gasumrüstung oder Campingausbauten),
im Rahmen des Verkaufs stehen
(Transports zum Händler auch auf eigener Achse und auch quer durch Europa, oder innerhalb des Händlerbetriebs von einer Filiale zu einer anderen Filiale)
können und juristisch dürfen auch mehrere tausend Kilometer betragen und verändern nichts am Status eines Neuwagens.
Dass viele (so ziemlich alle) Händler im Rahmen der Übergabe- bzw. Auslieferungs-Inspektion den Kilometerstand des (Neu-)Wagens auf einen "glaubhaften" Wert von meist um die 8 Kilometer setzen, sollte nicht darüber hinweg täuschen, dass ein Fahrzeug auch deutlich mehr Kilometer bereits gelaufen sein kann, immer noch dem vorgeschrieben Zustand eines nicht nur Neuwagens, sondern auch eines "Fabrikneu" entspricht und die "Korrektur" des Kilometerstands rechtlich völlig in Ordnung ist.
Käufer erwarten teilweise irgendwas, was technisch wie praktisch oft völlig unmöglich (und daher auch kein Besch...) ist und bekommen es auch häufig so.
Spart Käufer wie Verkäufer viel Aufregung und Ärger, die völlig unnötig und unangebracht ist und immer "zum Nachteil des Käufer" ausgehen würde.
Musst Du selbst entscheiden und durch die inkludierte Finanzierung würde (wahrscheinlich) auch die Möglichkeit bestehen, dass Du ohne Strafzahlungen den Kauf widerrufen könntest.
Aber wenn der Hintergrund Selbstzweifel, mangelndes Selbstvertrauen und das permanent subjektive Gefühl des "übervorteilt worden sein" sind, dann wird sich an Deinen Befürchtungen auch nichts ändern, egal wie weit Du einen Verkäufer herunter gehandelt oder Naturalzugaben erhalten hast.
Die persönliche Angst, dass da hätte "mehr drin" gewesen wäre lässt sich nicht durch Winterreifen oder 500 Euro Nachlass nehmen.
Nachfragen im Internet sind auch extrem kontraproduktiv für den Aufbau des eigenen Selbstbewusstsein. Es wird immer jemanden geben, der Winterreifen, 1.500 Euro und die ersten drei Inspektionen noch "herausgeholt" hätte, inkl. der Leute, die noch viel Geld dazu bekommen, damit der Verkäufer ihnen einen Wagen verkaufen darf.